Schweizerisches Generalkonsulat in Sydney

CORONAVIRUS (COVID-19) - Allgemeine Informationen
Wir empfehlen allen Schweizer Bürgerinnen und Bürgern in Australien, die Empfehlungen und Vorschriften der zuständigen lokalen Behörden, des Gesundheitsministeriums, des Innenministeriums oder anderer Stellen zu befolgen.
Wenn Sie eine Reise nach oder aus Australien planen, informieren Sie sich bitte auf der Website des «Department of Home Affairs» über die Einreisebeschränkungen Australiens.
Das Generalkonsulat ist von Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr für Besucher geöffnet. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren (telefonisch unter 02 8383 4000 oder per E-Mail an sydney@eda.admin.ch). Bitte besuchen Sie auch diese Website, um regelmässig neue Informationen zu erhalten.
Automatisierung des Lebensbescheinigungs-verfahrens für AHV/IV-Rentner
Ab dem 1. Januar 2022 werden die meisten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer keine Lebensbescheinigung mehr erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass sie bei einer Schweizer Vertretung in ihrem Wohnsitzland angemeldet sind. Die Schweizerische Ausgleichskasse SAK und die IV-Stelle für Versicherte mit Wohnsitz im Ausland IVSTA erhalten die notwendigen Informationen direkt aus dem Auslandschweizerregister.
Schweizer Staatsangehörige, die nicht bei einer schweizerischen Vertretung registriert sind, erhalten weiterhin das Formular.
In Ausnahmefällen können registrierte Personen dennoch eine solche Bescheinigung erhalten. In diesem Fall müssen die betroffenen Personen dieses Dokument ausfüllen und bestätigen lassen, um zu verhindern, dass ihre Rente ausgesetzt wird.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der englischen Seite.