Wo soll ich mein Gesuch für ein Flughafentransitvisum einreichen?

Mein Wohnort Mein Visumgesuch ist bei der folgenden Behörde oder Stelle einzureichen
Bosnien und Herzegowina  siehe Vertretungsvereinbarung unten 

Vertretungsvereinbarungen

Wenn ein Staat keine eigene Visasektion in einem Land verfügt, kann er im Schengen Visumbereich von einem anderen Schengen-Mitgliedstaat vertretet werden. Dazu wird eine Vertretungsvereinbarung zwischen den beiden betroffenen Staaten geschlossen. 

Die Vertretungsvereinbarung erlaubt somit dem vertretenden Staat, die Schengen Visumgesuche in seiner eigenen Zuständigkeit zu erteilen oder zu verweigern ohne den vertretenen Staat zu konsultieren.

Land / Region Schengen Staat, welcher die Schweiz vertritt Mein Visumgesuch ist bei der folgenden Behörde oder Stelle einzureichen
Bosnien und Herzegowina  Slowenien  Botschaft der Republik Slowenien in Sarajevo 

Botschaft der Republik Slowenien, Sarajevo, BIH
Konsularische Abteilung
Bjelave 73
71000 Sarajevo
E-Mail: vsa@gov.si  
Web: www.sarajevo.veleposlanistvo.si
Tel.: +387 33 251 790
         +387 33 251 792
Fax: +387 33 204 318