Besondere rechtliche Bestimmungen
Beleidigungen der königlichen Familie sind strafbar. Anstössiges oder unsittliches Verhalten in der Öffentlichkeit wird strafrechtlich verfolgt.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet.
Juristische Verfahren und polizeiliche Ermittlungen verlaufen in Kambodscha anders als in der Schweiz: Es muss mit langen Wartefristen bis zum Gerichtstermin gerechnet und den lokalen Gegebenheiten Rechnung getragen werden. Die Dienste einer sorgfältig ausgewählten lokalen Anwältin oder eines sorgfältig ausgewählten lokalen Anwalts sind unabdingbar.
Personen, die in einem Strafprozess verwickelt sind, dürfen unter Umständen während der Untersuchung/Verhandlung das Land nicht verlassen. Auch bei finanziellen Streitigkeiten kann die Polizei unter Umständen ausländische Staatsangehörige an der Ausreise hindern, bis die Angelegenheit erledigt ist.
Die Haftbedingungen sind prekär: unzulängliche hygienische Verhältnisse und medizinische Versorgung etc.