Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visums und Verfahren
Tourismus
auf Deutsch nicht verfügbar (siehe Seite auf English)
Geschäftliche Zwecke
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Besitzer eines Diplomatenpasses oder Dienstpasses
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Besuch
Schengenvisum für Besucher (PDF, 3 Seiten, 51.6 kB)
Ehepartner und registrierte Partner eines Schweizer und EU/EWR Staatsbürgers
Ausländische Kinder von Ehegatten von Schweizer Bürgern
Reiseversicherung
Reiseversicherung (PDF, 1 Seite, 200.5 kB)
Übersetzungsbüros
In der Regel trifft das Konsulat innerhalb von 15 Tagen eine Entscheidung. Diese Frist kann im Einzelfall verlängert werden.
Einige Schengen-Staaten verlangen, dass sie zu gewissen Visumanträgen an andere Schengen-Staaten konsultiert werden – dies bei Visumanträgen von Staatsangehörigen bestimmter Länder. Der Konsultationsprozess kann bis zu 14 Kalendertage dauern. Eine solche Konsultation ist derzeit für Staatsangehörige der hier aufgeführten Länder erforderlich:
Es wird deshalb empfohlen den Visumantrag frühzeitig einzureichen, frühestens 6 Monate vor der geplanten Reise.
Die Verweigerungsgründe werden dem Antragsteller unter Verwendung eines Standardformulars mitgeteilt.
Sie haben das Recht, innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Verweigerung Einsprache zu erheben. Informationen zum Einspracheverfahren finden Sie auf der Webseite des Staatssekretariats für Migration.
Die Erfassung der biometrischen Daten (Fingerabdrücke) erfolgt grundsätzlich ab dem 12. Lebensjahr alle 59 Monate ab der ersten Aufnahme.
Wenn Sie Familienangehöriger eines Staatsangehörigen der Schweiz, der Europäischen Union (EU) oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) sind, haben Sie das Recht, Ihren Antrag direkt bei der zuständigen Botschaft oder dem Konsulat der Schweiz einzureichen. Ein Termin ist obligatorisch und muss im Voraus gebucht werden.
Bürgerinnen und Bürger der EU und EFTA – einschliesslich der Schweiz – und ihre Familienangehörigen
Falls Sie sich über das Verhalten des Konsulatspersonals und gegebenenfalls über den externen Dienstleistungserbringer oder über den Prozess beschwerden möchten, wenden Sie sich bitte schriftlich an die zuständige Vertretung.
Das Regionale Konsularcenter in Bangkok erteilt keine Visa an Schweizer Bürger oder an Schengen-Staatsangehörige, die zusätzlich die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates besitzen, sowie an Inhaber einer gültigen Aufenthalts- bzw. Niederlassungsbewilligung für die Schweiz (Ausweis B oder C). Mehr dazu finden Sie hier:
Informationen für Doppelbürger (PDF, Anzahl Seiten 2, 126.2 kB)
Nachdem der Antrag eingereicht wurde, werden gleichentags die biometrischen Daten des/der Antragstellenden erfasst. Diese umfassen alle zehn Fingerabdrücke und das Gesichtsbild. Von dieser Pflicht ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren.
Falls Ihre biometrischen Daten bereits bei einem früheren Schengen Visumantrag erhoben wurden, das Visum erteilt wurde und darauf der Vermerk ‘‘VIS‘‘ erscheint, muss die Biometrie während den nächsten 5 Jahren nicht mehr erhoben werden. Sollten die bereits erhobenen Fingerabdrücke vom letzten beantragten Visum qualitativ ungenügend sein, sind Sie gebeten, die Biometrie noch einmal zu erheben.
Die Anträge werden anschliessend zusammen mit den biometrischen Daten mit dem wöchentlichen Kurier an das Regionale Konsularcenter in Bangkok übermittelt. Der Entscheid, ob ein Visum erteilt wird, liegt beim Regionalen Konsularcenter in Bangkok. Sämtliche Visumanträge werden gestützt auf die Bestimmungen des Schengen-Visakodexes und der zugehörigen Verordnungen überprüft, die für alle Schengen-Staaten und assoziierten Staaten gelten.
Ein Visumantrag muss mindestens 15 Kalendertage vor dem geplanten Aufenthalt gestellt werden. Der früheste mögliche Termin ist drei Monate vor Beginn des geplanten Aufenthalts. Der Antragsteller hat sicherzustellen, dass er die einzelnen Fristen einhält. Es wird empfohlen, frühzeitig den Visumantrag einzureichen, da insbesondere in der Hochsaison von Februar bis Juni mit Wartezeiten bei der Terminvergabe und/oder längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen ist.
Für Schengen Visa beträgt die Bearbeitungszeit zwischen sechs und zehn Arbeitstagen. Bitte beachten Sie, dass diese Angaben nicht garantiert werden können und abhängig von Hoch- und Nebensaison sind. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass auf Anfragen an das Regionale Konsularcenter in Bangkok zum Stand eines Antrags für ein Schengen-Visum erst nach Ablauf der erwähnten Bearbeitungsfrist eingegangen werden kann.
Für Fragen betreffend Anträge auf Schengen Visa, die nicht durch unsere Merkblätter beantwortet werden, wenden Sie sich bitte an das Regionale Konsularcenter in Bangkok: ban.visa@eda.admin.ch.