Besondere Hinweise
Die Polizei ist berechtigt, jederzeit Identitätskontrollen durchzuführen. Tragen Sie deshalb immer Ihren Pass auf sich.
Reisende, die nicht in Hotels logieren, müssen sich innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei anmelden. Die Gastgeberin oder der Gastgeber muss sie dabei begleiten und sich ebenfalls ausweisen. Wer gegen diese Vorschrift verstösst, muss bei der Ausreise mit Schwierigkeiten rechnen.
Einige abgelegene Regionen sind für ausländische Staatsangehörige nicht zugänglich.
Das Autonome Gebiet Tibet kann generell nur mit einer Bewilligung der "Tourist Administration of the Tibetan Autonomous Region" bereist werden. Es werden nicht für alle Teile des Gebietes und normalerweise nur für vorgängig organisierte Gruppenreisen Bewilligungen erteilt.
Im Autonomen Gebiet Xinjiang bestehen teilweise lokale Reisebeschränkungen für ausländische Staatsangehörige. Klären Sie Ihr Reiseprogramm mit Ihrem Reiseveranstalter ab.
Die chinesische Botschaft in Bern und das chinesische Generalkonsulat in Zürich erteilen nähere Auskunft über die nicht zugänglichen Gebiete und die Meldevorschriften.
China anerkennt das Doppelbürgerrecht nicht. Wenn Personen dennoch die schweizerische und chinesische Staatsangehörigkeit besitzen, werden sie von den chinesischen Behörden ausschliesslich als eigene Staatsangehörige angesehen und behandelt. Die Schweiz hat deshalb nur begrenzte oder gar keine Möglichkeiten zur Unterstützung von schweizerisch-chinesischen Doppelbürger/-innen, die Schwierigkeiten mit den chinesischen Behörden haben.
Das weitgehend eingeführte Bezahlen per App (unter anderem WeChat und Alipay) erschwert die Nutzung von Bargeld. Kreditkarten werden oft nicht akzeptiert. Informieren Sie sich bei lokalen Kontakten oder Ihrem Reiseveranstalter.