Besondere rechtliche Bestimmungen
Strafbar sind unter anderem:
- Fotografieren von uniformierten Personen, militärischen Einrichtungen und öffentlichen Bauten (Flughäfen, Brücken usw.);
- Unhöfliches Verhalten gegenüber Polizeipersonal sowie abfällige Bemerkungen über das Land oder seinen Behörden. Dies kann ein Strafverfahren wegen Beamtenbeleidigung resp. Ehrverletzung zur Folge haben;
- Die Teilnahme an politischen Aktivitäten durch ausländische Staatsangehörige;
- Alkohol am Steuer (0 Promille).
Die Vermietung von Autos an Touristinnen und Touristen ist an bestimmte Vorschriften gebunden. Ausländische Fahrzeuglenkende, die in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, dürfen unter Umständen während der Dauer der gerichtlichen Untersuchungen und des Prozesses, die sich über Monate hinziehen können, das Land nicht verlassen. Es ist empfehlenswert ein Auto mit Chauffeurin oder Chauffeur zu mieten.
Personen mit doppelter schweizerischer-kubanischer Staatsangehörigkeit werden in Kuba von den kubanischen Behörden ausschliesslich als Kubaner betrachtet.
Bei der Einleitung von polizeilichen oder gerichtlichen Ermittlungen können ausländische Staatsbürger von den kubanischen Behörden festgehalten werden, bis die Sachlage geklärt ist. Dies gilt auch bei Verkehrsdelikten. Rechtliche Verfahren können lange dauern.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen geahndet. Sehr hohe Strafen werden auch bei Sexualdelikten verhängt.
Die Haftbedingungen sind nicht mit der Schweiz vergleichbar: Infolge der Wirtschaftskrise sind die medizinische Versorgung und die Ernährung in den Gefängnissen mangelhaft.