Der Bundesrat genehmigt einen Beitrag an ein Gesundheitsprogramm in Litauen

Artikel, 20.04.2011

Im Rahmen des Beitrags der Schweiz an die Erweiterung der Europäischen Union (EU) hat der Bundesrat entschieden, 45,6 Millionen Franken für ein Programm zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung von Müttern und Kindern in Litauen zu sprechen. Die Finanzierung wird von der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) gemeinsam übernommen.

Krankenschwester und Baby in der Kinderklinik in Vilnius
Mit dem Gesundheitsprogramm in Litauen werden die Sterblichkeitsraten von Mutter und Kind gesenkt sowie die Energieeffizienz und das Raumklima in Geburtenabteilungen verbessert. © SECO/DEZA

Dieser Beitrag, der vom Bundesrat am Mittwoch beschlossen wurde, knüpft an die schweizerische Transitionshilfe in den Neunzigerjahren an, dank der die Gesundheit von Müttern und Kindern in Litauen stark verbessert werden konnte. Trotz der grossen Fort­schritte im litauischen Gesundheitssystem liegen viele Indikatoren wie etwa die Kindersterblichkeit aber noch immer wesentlich ungünstiger als in den meisten europäischen Ländern. Im Spitalbereich benötigt Litauen vor allem eine Verbesserung der Infrastruktur und der Ausrüstung sowie eine Erhöhung der Energieeffizienz.

Das Programm von DEZA und SECO konzentriert sich auf diese Bereiche. Die DEZA wird mit 26,6 Millionen Franken die Weiterbildung von 1300 Angehörigen des litauischen Gesund­heits­personals unterstützen und zur Modernisierung der Ausstattung von 22 Spitälern beitra­gen, die 80% der Geburten in Litauen betreuen. Das SECO wird in 16 dieser Spitäler Mass­nahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz im Umfang von 19 Millionen Franken finanzieren. Der Schweizer Beitrag beläuft sich auf 45,6 Millionen Franken bei einem Gesamtbudget von 53,6 Millionen Franken. Der Staat Litauen finanziert die Differenz.

Der Schweizer Beitrag beruht auf dem Bundesgesetz vom 24. März 2006 über die Zusam­menarbeit mit den Staaten Osteuropas und auf dem Bundesbeschluss vom 14.Juni 2007 über den Beitrag der Schweiz zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleich­heiten in der erweiterten Europäischen Union, der einen Rahmenkredit in der Höhe von einerMilliarde Franken vorsieht.

Das Gesetz vom 24.März 2006 wurde vom Schweizer Volk am 26.November 2006 ange­nommen. Es sieht insbesondere vor, dass die zuständigen Bundesämter (DEZA und SECO) völkerrechtliche Verträge abschliessen können, die sich auf bestimmte Programme oder Projekte beziehen. Bei Massnahmen, die Kosten über 20 Millionen Franken nach sich ziehen – was beim Programm zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung von Müttern und Kindern in Litauen der Fall ist – liegt der Entscheid beim Bundesrat.

Weitere Auskünfte:

Information EDA, Tel. +41 31 322 31 53
Paula Wey, wissenschaftliche Mitarbeiterin SECO /Erweiterungsbeitrag,
Tel. +41 31 324 47 77