Gebühren für ein nationales Visum

Die Gebühren sind in der Verordnung über die Gebühren zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Gebührenverordnung AIG, GebV-AIG, SR 142.209) sowie im Visakodex geregelt. Die Beträge werden in der von der Schweizer Vertretung festgelegten Währung erhoben.

Die Visumgebühr ist bei der Einreichung des Antrags zu entrichten. Wenn Sie Ihren Antrag zurückziehen oder dieser abgelehnt wird, wird Ihnen die Gebühr nicht zurückerstattet.

Die Schweizer Vertretung behält sich jederzeit Anpassungen aufgrund der Wechselkursentwicklung vor.

Kategorie Gebühren in DOP
Erwachsene 5'900.00
Kinder zwishen 6 und 12 Jahre 3'000.00
Kinder unter 6 Jahren gratis
Studenten gratis

Die Visa für Familienangehörige von EU/EFTA Bürgern werden gebührenfrei erteilt.  

Vorsicht vor Betrug

Bitte beachten Sie, dass lediglich die Kosten für das Visum zu zahlen sind (in dominikanischen Pesos gemäss aktuellem Wechselkurs, zahlbar in bar direkt am Schalter der Schweizer Botschaft). Es entstehen keine zusätzlichen Kosten, weder seitens der Botschaft noch seitens einer anderen Person oder Firma.