COVID 19
Ab dem 02.05.2022 gelten für alle Staatsangehörigen wieder die allgemeinen Einreisevoraussetzungen für eine Einreise in die Schweiz.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website des Staatssekretariats für Migration (SEM) und des Bundesamts für Gesundheit (BAG).
Inhaber eines abgelaufenen Schengen-Visums, die das Visum aufgrund von Corona-Reisebeschränkungen nicht nutzen konnten, können kein kostenloses Ersatzvisum erhalten.
Es ist mit langen Wartezeiten zu rechnen. Rechnen Sie genügend Vorlaufzeit für den Erhalt eines Termins zur Einreichung des Visaantrags.
Weitere Informationen finden Sie auf der englischen Webseite.