Gültig am:
Publiziert am: 15.11.2024

Die folgenden Kapitel sind angepasst worden:
Spezifische regionale Risiken (Region Tigray)
Verkehr und Infrastruktur (Treibstoffversorgung)


Reisehinweise für Äthiopien

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken. Von Reisen in einzelne Landesteile wird abgeraten. Siehe Kapitel Spezifische regionale Risiken.

Am 2. November 2022 haben die äthiopische Regierung und die Tigray People’s Liberation Front (TPLF) ein Friedensabkommen abgeschlossen. Dennoch bleibt die Sicherheitslage in der Region Tigray und den benachbarten Regionen unsicher und rasche Lageveränderungen sind möglich. Siehe Kapitel spezifische regionale Risiken.

Kontrollen an Checkpoints sind häufig. Es kann auch Hausdurchsuchungen geben.

Im Zusammenhang mit anti-westlichen Ressentiments können tätliche Übergriffe auf Staatsangehörige westlicher Länder nicht ausgeschlossen werden.

Im ganzen Land bestehen politische, ethnische und soziale Spannungen. Sie können sich teilweise ohne grosse Vorwarnung in lokalen, gewaltsamen Zusammenstössen entladen. Die Sicherheitslage kann sich deshalb in einzelnen Regionen rasch verändern.

Bei Unruhen kann die Regierung kurzfristig den Ausnahmezustand über die betroffenen Gebiete verhängen. Der Ausnahmezustand berechtigt die Behörden unter anderem, die Versammlungsfreiheit einzuschränken, Ausgangssperren zu verhängen und Verhaftungen ohne Haftbefehl vorzunehmen.

Bei Demonstrationen und gelegentlichen Streiks besteht das Risiko von Strassenblockaden, Ausschreitungen und gewaltsamen Auseinandersetzungen. Solche Ereignisse haben wiederholt Todesopfer und Verletzte gefordert.

Strassenblockaden können zu Behinderungen des Reiseverkehrs führen. In solchen Fällen bleibt den Reisenden nichts Anderes übrig, als sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die Schweizer Botschaft in Addis Abeba hat bei Blockaden nur eng begrenzte - je nach Situation gar keine - Möglichkeiten zur Unterstützung der Ausreise aus den betroffenen Regionen.

Im ganzen Land besteht das Risiko von terroristischen Anschlägen. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Planen Sie Ihre Reise durch einen lokal gut vernetzten Reiseveranstalter oder eine lokale Vertrauensperson. Lassen Sie sich durch eine lokale Reiseleitung oder Ihre lokale Vertrauensperson begleiten. Vergewissern Sie sich, dass die aktuelle Sicherheitslage abgeklärt worden ist. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren). Meiden Sie Demonstrationen und Massenveranstaltungen jeder Art. 

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Die Lage kann sich jederzeit rasch ändern – auch in Gebieten, die nicht ausdrücklich erwähnt werden.

Region Tigray
In der Region Tigray wird generell von Reisen in die Gebiete Wolkayt/West-Tigray, Tselemete, Alamata und Raya abgeraten. 
In die restlichen Gebiete wird von nicht dringenden und touristischen Reisen abgeraten.
Flugreisen und Reisen auf dem Landweg im Gebiet zwischen den Ortschaften Mekelle, Shire, Aksum und Adigrat sind über die B30 oder A2 unter erhöhter Vorsicht und in Begleitung einer vertrauenswürdigen Reiseleitung möglich. Reisen Sie ausschliesslich in Gruppen von mehreren Fahrzeugen.
Am 2. November 2022 haben die äthiopische Regierung und die Tigray People’s Liberation Front (TPLF) ein Friedensabkommen abgeschlossen. Dennoch bleibt die Sicherheitslage in der Region Tigray und den benachbarten Regionen unsicher und rasche Lageveränderungen sind möglich. In der gesamten Region Tigray bilden Blindgänger eine Gefahr. Die ehemaligen Kampfzonen aus dem Grenzkonflikt mit Eritrea entlang der eritreischen Grenze sind stark vermint.

Region Amhara
Von Reisen in die Region Amhara wird abgeraten.
Es bestehen hohe politische und ethnische Spannungen. 
Seit Juli 2023 kommt es vermehrt zu Unruhen und Kampfhandlungen zwischen der Armee und der Miliz FANO, die zahlreiche Todesopfer und Verletzte fordern.
Es kommt auch immer wieder zu ethnisch oder politisch motivierten Angriffen auf Dörfer und gewalttätigen Zusammenstössen zwischen verschiedenen Volksgruppen sowie zwischen bewaffneten Gruppierungen und Sicherheitskräften; sie fordern häufig Todesopfer und Verletzte. Solche Ereignisse können auch unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft ziehen. Zum Beispiel wurden am 9. April 2023 bei einer Schiesserei in Kobo zwei Mitarbeitende eines Hilfswerkes getötet. Es wurden auch vereinzelt bewaffnete Angriffe auf Ambulanzen und medizinisches Personal gemeldet. Weitere Ereignisse dieser Art können nicht ausgeschlossen werden.
Im Grenzgebiet zu Sudan sind bewaffnete Oppositionsgruppen und kriminelle Banden aktiv und es bestehen Konflikte zwischen verfeindeten Ethnien.

Regionen Oromia, Harar und Dire Dawa
In der Region Oromia wird abgeraten von Reisen in die Distrikte Kelam Welega, West- und Ost-Welega, Horo Guduru, West- und Nord-Shewa, West- und Ost-Guji und Ilubabor. Bei Reisen in den Distrikt Ost Shewa ist besondere Vorsicht geboten. Meiden Sie die Grenzgebiete zu Südsudan und Kenia grossräumig.
In diesen Regionen bestehen politische und ethnische Spannungen.
Es kommt immer wieder zu regionalen Unruhen sowie zu ethnisch oder politisch motivierten Angriffen auf Dörfer. Auch gewaltsame Zusammenstösse zwischen verschiedenen Volksgruppen, zwischen bewaffneten Gruppierungen oder zwischen bewaffneten Gruppierungen und den Sicherheitskräften fordern häufig Todesopfer und Verletzte.
In der Region Oromia hat die Zahl der Entführungen zwecks Lösegeldforderung zugenommen. Davon sind sowohl lokale als auch ausländische Personen betroffen. Zum Beispiel sind am 17. Oktober 2023 mehrere Mitarbeitende eines Forschungsinstituts in Ost-Shewa entführt worden. Am 17. Juni 2023 wurden in Ali Doro mindestes 30 Lastwagenfahrende entführt. Im Distrikt Ost-Shewa kommen auch Angriffe gegen Firmen vor, die sich in ausländischem Besitz befinden. Spannungen in der orthodoxen Kirche führten Anfang Februar 2023 in Shashemene zu Zusammenstössen zwischen Gläubigen und den Sicherheitskräften; sie forderten mehrere Todesopfer. Weitere Ereignisse dieser Art sind nicht ausgeschlossen.
In den Grenzgebieten zu Südsudan und Kenia sind bewaffnete Oppositionsgruppen und Banditen aktiv und es bestehen Konflikte zwischen verfeindeten Ethnien.
Auch in der Grenzregion zwischen den Regionen Oromia und Benishangul-Gumuz sowie zwischen Oromia und Amhara kommt es immer wieder zu bewaffneten Auseinandersetzungen.
Im Januar 2023 wurde ein chinesischer Staatsangehöriger bei einem Angriff getötet; er war auf der A3 in Gebre Guracha in Nord-Shewa unterwegs.
Lassen Sie bei Reisen in alle anderen Distrikte der Regionen Oromia, Harar und Dire Dawa grösste Vorsicht walten. 

Nördliche Afar-Region (Zone 2, Kilbet Rasu, und Zone 4, Fanti Rasu)
Von Reisen in die nördliche Afar-Region (Zone 2, Kilbet Rasu, und Zone 4, Fanti Rasu) wird abgeraten. Eine Ausnahme bildet die Danakil-Ebene unter folgenden Voraussetzungen: Die Anreise erfolgt über den Flughafen Semera. Sie besuchen die Danakil-Ebene in organisierten Touren und in Begleitung einer vertrauenswürdigen lokalen Reiseleitung. Sie lassen grösste Vorsicht walten und reisen in Gruppen von mehreren Fahrzeugen. Trotz Begleitung durch eine erfahrene lokale Reiseleitung und vorgängigen Erkundigungen bei den lokalen Behörden, kann eine erhöhte Gefährdung nicht ausgeschlossen werden. 
Die ehemaligen Kampfzonen aus dem Grenzkonflikt mit Eritrea entlang der eritreischen Grenze sind stark vermint. Auch die Strasse, die den Krater Dallol mit dem Vulkan Erta Ale sowie der Stadt Logia verbindet, kann vermint sein.

Region Benishangul-Gumuz
Von Reisen in die Region Benishangul-Gumuz wird abgeraten.
Bewaffnete Gruppen und Banditen haben ihre Aktivitäten auf die gesamte Region ausgeweitet und überfallen immer wieder Dörfer. Diese Konflikte führen unter anderem zu Angriffen auf Zivilpersonen.

Region Gambella
Von Reisen in die Region Gambella wird abgeraten.
In der Region Gambella bestehen politische und ethnische Spannungen. Sie führen zeitweise zu gewaltsamen Konflikten mit Todesopfern. Ehemalige Kampfzonen entlang der sudanesischen Grenzen sind teilweise vermint.

Regionen South, South West, Central und Sidama
Meiden Sie die Grenzgebiete zu Kenia und Südsudan grossräumig.

In diesen Regionen bestehen politische und ethnische Spannungen, die aus geringem Anlass zu lokalen Gewalttaten führen können.
Lassen Sie bei Reisen in die Regionen South, South West, Central und Sidama Vorsicht walten
und reisen Sie in Gruppen von mehreren Fahrzeugen.

Region Somali
Es wird abgeraten von Reisen nach Sitti sowie den Grenzgebieten zu Somalia und Kenia, die weiträumig zu meiden sind.
Im Juli 2022 verübten Al-Shabab Anschläge entlang der Grenze zwischen Somalia und der Region Somali in Äthiopien. Dabei sind mehrere Personen getötet oder verletzt worden. In Sitti in der nördlichen Somali-Region bestehen langjährige Grenzstreitereien, die regelmässig zu Gewalttaten führen. 

Kriminalität

Kleinkriminalität ist in den Städten verbreitet. Es kann in Städten zu Überfällen und Entführungen zwecks Lösegelderpressung kommen, besonders in Parks, vor Bankfilialen sowie in Addis Abeba im Stadtteil Bole und den umliegenden Wäldern. Auch bewaffnete Raubüberfälle kommen vor. Am Flughafen Bole kann es zum Entwenden von Wertgegenständen durch Personal bei den Sicherheitskontrollen kommen. Beachten Sie, nebst den üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Entreiss- und andere Diebstähle, auch folgende Punkte:

  • Ziehen Sie individuelle Taxis den öffentlichen Transportmitteln und den Sammeltaxis (Minibussen) vor.
  • Verzichten Sie nach Einbruch der Dunkelheit auf Überlandfahrten, denn es besteht die Gefahr von Banditenüberfällen.
  • Seien Sie in Addis Abeba nachts nicht alleine und ausschliesslich im Auto resp. im Taxi unterwegs.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.

Verkehr und Infrastruktur

Der Zustand der Hauptstrassen kann stark variieren. Ein zusätzliches Risiko bilden das unberechenbare Verhalten der Verkehrsteilnehmenden sowie streunende Tiere (Kühe, Esel, Ziegen etc.). Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten. Während der Regenzeit (Juni bis Oktober) können die nicht asphaltierten Strassen auch für Geländefahrzeuge unpassierbar werden.

Halten Sie sich bei Überlandfahrten an die Hauptstrassen und informieren Sie sich bei den lokalen Behörden über die Sicherheitslage auf der geplanten Reiseroute. Es wird empfohlen, sich von einer ortskundigen lokalen Vertrauensperson begleiten zu lassen und für Reisen mit einem Personenwagen, ein Auto mit Chauffeurin oder Chauffeur zu mieten.

Für lange Überlandstrecken bieten die vor allem im nördlichen Touristengebiet gut ausgebauten Flugverbindungen eine Alternative.

Engpässe bei der Treibstoffversorgung können vorkommen.

Mobiltelefonverbindungen und der Zugang zum Internet sind vor allem in ländlichen Gebieten nicht immer gewährleistet.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Es ist verboten, uniformierte Personen, militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten (Flughäfen, Brücken usw.) zu fotografieren.

Das äthiopische Gesetz weist die Schuld immer der Autolenkerin oder dem Autolenker zu, wenn bei Unfällen Personen zu Schaden kommen, die zu Fuss, mit dem Velo oder Motorrad unterwegs sind. In der Regel werden angeklagte Autofahrerinnen oder Autofahrer inhaftiert, bis die gerichtlichen Untersuchungen und der Prozess abgeschlossen sind, was sich über Monate hinziehen kann.

Gleichgeschlechtliche Handlungen sind strafbar. Verdachtsfälle können zu einer Inhaftierung führen. Auch ausländische Staatsangehörige sind davon betroffen.

Verstösse gegen die Zollbestimmungen werden sehr strikt geahndet und können mit Gefängnis bestraft werden. Beachten Sie die Informationen der äthiopischen Zollbehörden und erkundigen Sie sich bei der Botschaft von Äthiopien in Genf über die genauen Bestimmungen zur Ein- und Ausfuhr von

  • Geld (in der Landes- und in Fremdwährung);
  • elektronischen Geräten;
  • Feldstechern;
  • Gegenständen, die dem äthiopischen kulturellen Erbe zuzurechnen sind (z.Bsp. Kreuze, Ikonen, Holzarbeiten, Bibeln, Bücher etc.) sowie von Naturmaterialien;
  • Edelmetallen (Gold, Silber, etc.)

Ethiopian Revenues and Customs Authority

Feldstecher, funkferngesteuerte Drohnen, GPS und andere elektronische Geräte müssen bei der Information Network Security Agency registriert werden.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit langjährigen Haftstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind prekär (überfüllte Gefängnisse, ungenügende hygienische Verhältnisse und medizinische Versorgung etc.).

Äthiopien anerkennt das Doppelbürgerrecht nicht. Wenn Personen dennoch die schweizerische und äthiopische Staatsangehörigkeit besitzen, werden sie von den äthiopischen Behörden ausschliesslich als eigene Staatsangehörige angesehen und behandelt. Die Unterstützungsmöglichkeiten durch die Schweiz können deshalb unter Umständen beschränkt sein, wenn eine Person die schweizerische und äthiopische Staatsangehörigkeit besitzt oder die äthiopische Staatsangehörigkeit zu einem früheren Zeitpunkt besessen hat.

Kulturelle Besonderheiten

Die Bevölkerung setzt sich aus zahlreichen ethnischen Gruppen zusammen und ist mehrheitlich christlich-orthodoxen oder muslimischen Glaubens. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen, und passen Sie Kleidung und Verhalten den örtlichen Gepflogenheiten an. Fotografieren Sie Personen nur mit deren Einverständnis.

Naturbedingte Risiken

Saisonbedingte Waldbrände kommen landesweit immer wieder vor.

Nach schweren Regenfällen muss mit Überschwemmungen gerechnet werden. Diese können Infrastrukturschäden verursachen und auch den Reiseverkehr vorübergehend beeinträchtigen.

Äthiopien zählt mehrere Vulkane. Der Erta Ale in der Afar-Region gilt als einer der aktivsten Vulkane der Welt. In diesem Gebiet kommen Erdbeben besonders häufig vor, sind jedoch auch in den anderen Landesteilen möglich.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Addis Abeba.
Disaster Risk Management

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung und Rettungsdienste sind selbst in Addis Abeba nur beschränkt gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Vorschusszahlung). Ernsthafte Krankheiten und Verletzungen werden mit Vorteil im Ausland behandelt.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Ausbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Äthiopien
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

eVisum

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.