Zweiter Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten
Der zweite Schweizer Beitrag ist eine Investition in Sicherheit, Stabilität und Wohlstand in Europa. Er zielt darauf ab, den Zusammenhalt in Europa zu stärken und Länder zu unterstützen, die unter Migrationsdruck stehen. Mit ihrem zweiten Beitrag stärkt und vertieft die Schweiz zudem die bilateralen Beziehungen zu den EU-Partnerländern und zur EU als Ganzes.
Der zweite Schweizer Beitrag sieht eine Investition von 1,302 Milliarden Franken über eine Laufzeit von zehn Jahren bis 3. Dezember 2029 vor; dies entspricht dem gleichen Betrag wie beim Erweiterungsbeitrag. Er umfasst einen Rahmenkredit Kohäsion für die Staaten der EU-13 und einen Rahmenkredit Migration für die Staaten der EU-27.
Im Rahmenkredit Kohäsion sind 1,102 Milliarden Franken für die 13 EU-Mitgliedstaaten vorgesehen, die der Union seit 2004 beigetreten sind, namentlich Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern (EU-13). Im Rahmenkredit Migration sind 200 Millionen Franken für die Staaten der EU-27 vorgesehen. Diese Gelder werden über nationale Kooperationsprogramme und einen Rapid Response Fund zugewiesen. Der Rahmenkredit Migration wird in zwei Phasen (2022–2026 und 2025–2029) umgesetzt. In der ersten Phase wird die Schweiz mit Griechenland, Italien und Zypern zusammenarbeiten.
Der zweite Beitrag wurde vom Schweizer Parlament am 3. Dezember 2019 genehmigt und am 30. September 2021 freigegeben. Am 30. Juni 2022 unterzeichneten die Schweiz und die EU in Brüssel ein Memorandum of Understanding (MoU), in dem die wichtigsten Parameter wie die Höhe des Beitrags und die Verteilung auf die Partnerländer, die thematischen Prioritäten sowie die Grundsätze für die Zusammenarbeit und die Umsetzung festgelegt sind.