Zweiter Schweizer Beitrag, Rahmenkredit Migration: Unterzeichnung des Abkommens mit Italien
Die Schweiz und Italien haben am 17. Mai 2024 in Rom ein Abkommen zur Umsetzung von Projekten unter dem zweiten Schweizer Beitrag unterzeichnet. Die Unterzeichnung erfolgte durch Staatssekretärin Christine Schraner Burgener und die italienische Kabinettschefin des Innenministeriums, Maria Teresa Sempreviva. Das Abkommen trat am 15. Juli 2024 in Kraft.
Mit einem Betrag von 20 Millionen Franken soll die Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden in Italien finanziert werden. Zudem wollen die Schweiz und Italien in diesem Rahmen den Austausch zu Migrationsthemen intensivieren, insbesondere zu beschleunigten Asylverfahren. Die Schweiz leistet damit einen Beitrag zur Bewältigung der Migration innerhalb Europas.