Coronavirus (COVID-19)
Coronavirus – Impfung
Wichtige Mitteilung für die Schweizer Gemeinde in Jordanien
Bitte nehmen Sie folgende Informationen der Auslandschweizer Organisation (ASO) zur Kenntnis:
Einreise in die Schweiz
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) informiert über die jüngsten Entwicklungen und mögliche Einschränkungen betreffend Einreise.
BAG Helpline: +41 58 463 00 00 (täglich von 06:00 Uhr bis 23:00 Uhr).
Flugpassagiere müssen ein Einreiseformular ausfüllen und ein negatives PCR-Testresultat vorweisen können, welches nicht länger als 72 Stunden vor der Einreise zurückliegt.
Bis auf Weiteres werden keine Schengen-Visa ausgestellt. Personen mit einem gültigen Schengen-Visum dürfen nicht zu touristischen oder Besuchszwecken in die Schweiz einreisen. Bei anderen Reisezwecken, für Ausnahmen und Fragen konsultieren Sie bitte folgende Webseite: www.sem.admin.ch. Nationale Visa (zum Zweck von Arbeit, Familiennachzug, Aus- und Weiterbildung) können auf Einzelfallbasis beurteilt werden.
Schweizer Staatsbürger oder Personen mit ständigem Wohnsitz in der Schweiz dürfen immer nach Hause zurückkehren.
Das Bundesamt für Gesundheit hat eine obligatorische Quarantäne für Einreisende aus bestimmten Ländern festgelegt, welche trotz negativem Testresultat eingehalten werden muss. Für mehr Informationen: www.bag.admin.ch.
Reisen nach Jordanien
Bitte konsultieren Sie folgende Webseite für die Einreisebestimmungen: www.gateway2jordan.gov.jo/index.html.
Schweizer Reisende im Ausland werden dazu aufgefordert, sich auf «Travel Admin App» zu registrieren. Weitere Informationen finden Sie auf der folgenden Website des EDA.
Die jordanische Regierung hat am 21. März 2020 eine landesweite Ausgangssperre verhängt, um der Verbreitung des Coronavirus Einhalt zu gebieten. Diese gilt jeden Tag von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr. Geschäfte und Restaurants müssen um 21:00 Uhr schliessen. Freitags gilt jeweils eine ganztägige Ausgangssperre.
Gemäss der geltenden Verteidigungsverordnungen müssen alle Personen die vorgeschriebene physische Distanz einhalten und beim Betreten öffentlicher Gebäude eine Maske und Handschuhe tragen. Versammlungen jeglicher Art mit mehr als zwanzig (20) Teilnehmenden sind verboten und Personen, die in Heimquarantäne gesetzt wurden, müssen die Anweisungen der zuständigen Behörden strikt befolgen. Zuwiderhandlungen der Bestimmungen dieser Befehle werden geahndet.
Konsularische Dienstleistungen
Die Botschaft ist zu den üblichen Bürozeiten sowohl per E-Mail (amman@eda.admin.ch) als auch telefonisch (+962 6 593 1416) erreichbar. Unangemeldete Besuche sind nicht möglich und während der Treffen müssen Kunden zwingend eine Gesichtsmaske tragen. Für konsularische Notfälle ausserhalb der Bürozeiten kontaktieren Sie bitte die Helpline des EDA (+41 800 24 7 365 oder +41 58 465 33 33).