Der Bundesrat konsultiert die Aussenpolitischen Kommissionen zu Hilfszahlungen in den Nahen Osten

Medienmitteilung, 24.04.2024

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. April 2024 über die geplante Verwendung von 56 Millionen Franken des humanitären Kredits Naher Osten entschieden. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) wurde beauftragt, die Aussenpolitischen Kommissionen dazu zu konsultieren. Über die Auszahlung des Schweizer Beitrags an die UNRWA wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.

Wie vom Parlament im Dezember 2023 beschlossen, erfolgen die Auszahlungen für den Nahen Osten unter dem Kredit «Humanitäre Aktionen» für 2024 in Tranchen und erst nach Konsultation der Aussenpolitischen Kommissionen. Die MENA Strategie 2021-2024 des Bundesrates definiert den Nahen Osten als Besetztes Palästinensisches Gebiet, Irak, Israel, Jordanien, Libanon und Syrien. Für die erste Tranche hat der Bundesrat 56,2 Millionen Franken vorgesehen. Diese Gelder sind für Organisationen aus der Schweiz (wie z.B. Schweizerisches Rotes Kreuz, Fondation Terre des Hommes, Caritas), das Internationale Komitee vom Roten Kreuz, Organisationen der Vereinten Nationen sowie internationale und vereinzelt lokale Nichtregierungsorganisationen (Danish Refugee Council, Handicap International, Save the Children) vorgesehen.

Nach den schweren Vorwürfen gegen die UNRWA hat die Schweiz die für 2024 vorgesehenen Beiträge noch nicht überwiesen. Über die Auszahlung an die UNRWA wird der Bundesrat zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden. Er hat davon Kenntnis genommen, dass am 22. April der Bericht zur externen Überprüfung der UNRWA unter der Leitung der ehemaligen französischen Aussenministerin Catherine Colonna publiziert wurde. Der Bundesrat wird diesen nun im Detail studieren. Einen Entscheid zu UNRWA wird er anschliessend auf der Grundlage einer Gesamtbeurteilung fällen.


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