Biometrische Daten / Persönliches Erscheinen
Wenn Ihre Fingerabdrücke noch nicht erfasst wurden, ist ein persönliches Erscheinen bei der Beantragung eines Schengen-Visums zwingend erforderlich.
Wurden Ihre Fingerabdrücke bereits früher (innerhalb der letzten 5 Jahre) erfasst und wurde ein Visum mit dem Vermerk „VIS“ erteilt, müssen bei zukünftigen Visumanträgen keine neuen Fingerabdrücke abgegeben werden und ein persönliches Erscheinen ist nicht zwingend erforderlich.
Sollten die zuvor erfassten Fingerabdrücke jedoch von unzureichender Qualität sein, müssen Sie dennoch persönlich erscheinen, um neue Fingerabdrücke abzugeben.