Besondere rechtliche Bestimmungen
Für Fahrzeuglenkerinnen und -lenker gilt eine Grenze von 0,5 Promille Blutalkoholgehalt (0,0 Promille für Berufsfahrerinnen und -fahrer).
Besondere Vorschriften gelten für Fahrerinnen und Fahrer in den ersten zwei Jahren nach Erwerb des Führerscheins, unter anderem auch tiefere Geschwindigkeitsbegrenzungen. Informieren Sie sich bei der Botschaft von Nordmazedonien in Bern.
Botschaft von Nordmazedonien
Das Mitnehmen von Flüchtlingen in einem Fahrzeug erfüllt den Straftatbestand des Menschenschmuggels und kann mit Gefängnisstrafe von mindestens einem Jahr geahndet werden. Nehmen Sie deshalb keine unbekannten Personen mit, auch nicht für Teilstrecken innerhalb Nordmazedoniens.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet.
Die Haftbedingungen sind härter als in der Schweiz.