Gültig am:
Publiziert am: 29.09.2023

Diese Reisehinweise sind durch ein neues Kapitel Spezifische regionale Risiken ergänzt worden: Grenzgebiete zur Ukraine.


Reisehinweise für Rumänien

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Situation in Rumänien ist stabil. Meiden Sie dennoch Demonstrationen, denn gewalttätige Zusammenstösse zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften sind möglich.

Aufgrund der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine haben die Spannungen in der Region zugenommen.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Rumänien nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien, bei Ihrem Reiseveranstalter oder einer lokalen Kontaktperson über die aktuelle Lage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. 

Spezifische regionale Risiken

Grenzgebiete zur Ukraine: es besteht das Risiko von Personen- und Sachschäden durch abstürzende Raketen- und Drohnentrümmer. Beachten Sie die Informationen und Anweisungen der lokalen Behörden.

Kriminalität

In den Städten kommen Taschen- und Entreissdiebstähle auf der Strasse und in öffentlichen Verkehrsmitteln vor. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Setzen Sie Ihre Kreditkarte mit Vorsicht ein.
  • Benutzen Sie vorzugsweise bewachte Campingplätze, wenn Sie mit Zelt, Wohnwagen oder Wohnmobil unterwegs sind.

Wenn Sie Opfer von Korruption geworden sind, können Sie bei der zuständigen rumänischen Direktion Meldung erstatten.
Anti-corruption General Directorate

Verkehr und Infrastruktur

Der Strassenzustand ist abseits der Hauptstrassen oft schlecht. Ein zusätzliches Risiko bilden langsame Fahrzeuge (Fuhrwerke), nicht markierte Hindernisse, das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden, streunendes Vieh usw. Von nächtlichen Überlandfahrten wird deshalb abgeraten.

Verkehrsbussen, einschliesslich Bussen wegen fehlender Strassenvignette, müssen in bar bei einer Filiale der CEC-Bank bezahlt werden, auf der Verwaltung einer Stadt (Abteilung für lokale Steuern und Gebühren) oder beim Zollbüro an der Grenze. Eine Überweisung aus dem Ausland ist nicht möglich.

Der Besitz einer Strassenvignette ist obligatorisch. Informationen finden Sie unter
Roviniete

Nach einem Verkehrsunfall muss die Polizei verständigt werden. Die Fahrzeuge dürfen nicht bewegt werden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Alkohol am Steuer ist verboten (0 Promille!).

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit langjährigen Haftstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind problematisch (überbelegte Gefängnisse, mangelhafte Hygiene).

Das Mitnehmen von Flüchtlingen in einem Fahrzeug erfüllt den Straftatbestand des Menschenschmuggels und kann mit einer Gefängnisstrafe von zwei bis sieben Jahre geahndet werden. Nehmen Sie deshalb keine unbekannten Personen mit, auch nicht für Teilstrecken innerhalb Rumäniens.

Naturbedingte Risiken

Unternehmen Sie Wanderungen vorzugsweise in Gruppen und mit einer lokalen Führerin oder einem lokalen Führer, da die meisten Wege schlecht markiert sind.

Rumänien liegt in einer erdbebengefährdeten Zone.

In den Ebenen kommt es im Frühjahr häufig zu Überschwemmungen. Diese können Infrastrukturschäden verursachen und auch den Reiseverkehr vorübergehend beinträchtigen.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Bukarest.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist nicht in jedem Fall gewährleistet. Für die Behandlung ernsthafter Erkrankungen und Verletzungen empfiehlt sich die Rückkehr in die Schweiz. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden.
Gemeinsame Einrichtung KVG

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Notruf-Nummer: 112

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter in Bukarest 
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.