Gültig am:
Publiziert am: 07.08.2023

Das Kapitel Verkehr und Infrastruktur ist ergänzt worden. (schwere Überschwemmungen)


Reisehinweise für Slowenien

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Grundsätzliche Einschätzung

Slowenien ist ein stabiles Land. Dennoch ist in der Umgebung von Demonstrationen Vorsicht geboten, da einzelne Ausschreitungen möglich sind.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Slowenien nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität.

Verkehr und Infrastruktur

Für die Nutzung der Autobahnen und Autostrassen für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen muss eine E-Vignette gelöst werden. Für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen gilt das elektronische DarsGO System. Kaufen Sie Vignetten ausschliesslich über die verlinkten offiziellen Internetseiten.
Vignette

DarsGo System

Anfang August 2023 haben schwere Überschwemmungen im ganzen Land massive Schäden angerichtet. Die Instandstellung der Infrastruktur wird längere Zeit in Anspruch nehmen. Informieren Sie sich vor Reisen nach Slowenien in den Medien, bei Ihrem Reiseveranstalter oder bei den lokalen Behörden über die Durchführbarkeit der Reise.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Government of the Republic of Slovenia: Worst floods hit Slovenia
Government of the Republic of Slovenia: Essential tips and advice for tourists during floods in Slovenia
Traffic Information Centre for Public Roads

Verkehrsbussen müssen sofort bezahlt werden. Die Polizei hat andernfalls das Recht, Pass, Identitätskarte und Fahrzeugpapiere zu beschlagnahmen, bis die Busse bezahlt ist. Dasselbe gilt für die Autobahngesellschaft DARS, welche das Vorhandensein der Vignette für die Benützung der Autobahnen kontrolliert.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Für Fahrzeuglenkerinnen und -lenker gilt eine Grenze von 0,5 Promille Blutalkoholgehalt.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet. Die Haftbedingungen sind schlechter als in der Schweiz.

Das Mitnehmen von Flüchtlingen in einem Fahrzeug erfüllt den Straftatbestand des Menschenschmuggels und kann mit einer hohen Geldbusse geahndet werden. Nehmen Sie deshalb keine unbekannten Personen mit, auch nicht für Teilstrecken innerhalb Slowenien.

Naturbedingte Risiken

Slowenien liegt in einer Erdbebenzone.

Starke Regenfälle können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Informationen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Slovenian Environment Agency
Traffic Information Centre for Public Roads

Sollte sich während Ihres Aufenthalts aber eine Naturkatastrophe ereignen, befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Ljubljana.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist gewährleistet. Die medizinische Grundversorgung ist gewährleistet. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden.
Gemeinsame Einrichtung KVG

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Ausländische Staatsangehörige müssen sich innerhalb von drei Tage bei der lokalen Polizeistelle anmelden; Hotels erledigen normalerweise die Meldepflicht für ihre Gäste.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 113
Notruf Ambulanz: 112

Slowenische Zollvorschriften: Ministry of Finance

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter Wien
Schweizer Botschaft in Ljubljana
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.