Schweizer Staatsangehörige haben Anspruch auf einen Pass und eine Identitätskarte.Der heutige biometrische Pass istmit einem Chip versehen, auf dem Ihre Fingerabdrücke und Ihr Gesichtsbild elektronisch gespeichert sind. Sämtliche Schweizer Reiseausweise werden in der Schweiz hergestellt.
Beantragen Sie den Pass und die Identitätskarte online. Nach der Prüfung Ihres Antrages werden Sie eingeladen, in der zuständigen Schweizer Vertretung Ihre Daten erfassen zu lassen. Prüfen Sie bitte die Gültigkeit Ihrer Reisepapiere und bestellen Sie Ihre neuen Ausweise rechtzeitig.
Die gesetzliche Zustellungsfrist beträgt im Ausland 30 und in der Schweiz 10 Tage.
Nach Antragsprüfung werden Sie via E-Mail zur Vereinbarung eines Termins zur Erfassung Ihrer biometrischen Daten eingeladen. Für die Erfassung Ihrer biometrischen Daten müssen Sie persönlich bei der Schweizer Vertretung, bei welcher Sie angemeldet sind oder, falls Sie sich in der Schweiz aufhalten, beim kantonalen Passbüro erscheinen.
Minderjährige Kinder und bevormundete Personen müssen von den Eltern bzw. von den gesetzlichen Vertretern zur Erfassung der biometrischen Daten begleitet werden. Ein geschiedener Elternteil, der die alleinige elterliche Sorge hat, muss dies durch ein offizielles Dokument belegen. Eltern, welche die elterliche Sorge gemeinsam ausüben, jedoch nicht zusammen am Schalter vorsprechen können, müssen eine schriftliche Einwilligung des abwesenden Elternteils vorlegen, damit ein Pass oder eine Identitätskarte für das Kind ausgestellt werden kann.