In Spanien wohnhafte Minderjährige, die ohne ihren gesetzlichen Vertreter ins Ausland reisen
In der Schweiz gibt es keine allgemeine Regelung betreffend Reisevollmacht für Minderjährige, die alleine oder in Begleitung von Erwachsenen ohne elterliche Gewalt reisen. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) empfiehlt jedoch auf seiner Website, dass Minderjährige, die unter den oben genannten Umständen reisen, nebst gültigem Reisepass oder Identitätskarte eine unterschriebene Einverständniserklärung der Eltern oder der Person, die die elterliche Sorge ausübt, mitführen.
Da keine gesetzliche Pflicht besteht und dementsprechend auch kein spezielles Formular zu diesem Zweck existiert, stellen die Schweizerischen Konsulate in Spanien keine Reisevollmachten aus. Eine solche Reisevollmacht kann gegebenenfalls von einem Notar beglaubigt werden.
Für Minderjährige mit spanischer oder mit doppelter Staatsbürgerschaft der Schweiz und Spanien gelten die Bestimmungen Spaniens. Das spanische Innenministerium informiert unter "preguntas frecuentes", dass die Konsulate verschiedener Länder, darunter jene der Schweiz, keine Reisebewilligungen ausstellen.