Gültig am:
Publiziert am: 24.03.2023

Die folgenden Kapitel sind angepasst worden:
Kriminalität (Kleinkriminalität nimmt zu)
Verkehr und Infrastruktur (Grenzschliessungen)
Besondere rechtliche Bestimmungen (fotografieren und filmen)


Reisehinweise für Sudan

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Sonderinformation: Coronavirus (Covid-19)

In allen Regionen der Welt besteht das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus.

Um die Verbreitung des Coronavirus (Covid-19) einzudämmen, können Staaten Einreise- und Ausreiserestriktionen sowie Massnahmen innerhalb des Landes verfügen. Solche Vorschriften können kurzfristig ändern. Auslandreisen erfordern deshalb eine sorgfältige Vorbereitung und Flexibilität.

Beachten Sie die Informationen und Empfehlungen im Fokus «Coronavirus (COVID-19)» und des Bundesamtes für Gesundheit BAG. Erkundigen Sie sich bei den ausländischen Vertretungen in der Schweiz (Botschaften und Konsulate) über die aktuell gültigen Massnahmen.
Fokus «Coronavirus (COVID-19)

BAG: Coronavirus: Reisen

ausländische Vertretungen in der Schweiz

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken. Von Reisen in gewisse Landesteile wird abgeraten. 

Am 25. Oktober 2021 wurde ein Militärputsch verübt. Die Lage ist weiterhin angespannt. Insbesondere in Khartum und weiteren Städten des Landes kommt es regelmässig zu Massendemonstrationen und Streiks. Eine erneute Verschlechterung der Lage kann nicht ausgeschlossen werden.

Die Sicherheitskräfte gehen teilweise gewaltsam gegen Demonstrierende vor und verwenden auch scharfe Munition. Es sind zahlreiche Personen bei Protesten getötet oder verletzt worden. Auch sexuelle Übergriffe und Vergewaltigungen durch die Sicherheitskräfte sind gemeldet worden. Es besteht das Risiko, unversehens in eine gewaltsame Auseinandersetzung zu geraten und festgenommen zu werden.

Bei Unruhen kann die Regierung kurzfristig den Ausnahmezustand über die betroffenen Gebiete oder das ganze Land verhängen. Dieser berechtigt die Behörden unter anderem, Hausdurchsuchungen ohne Durchsuchungsbefehl vorzunehmen, die Versammlungs- oder die Bewegungsfreiheit einzuschränken und Ausgangssperren zu verhängen.

Es bestehen Engpässe bei der Versorgung mit Treibstoffen, Elektrizität und Lebensmitteln.

In einigen Landesteilen finden bewaffnete Konflikte statt. In mehreren Landesteilen besteht die Gefahr von Landminen und Blindgängern.

In einigen Gebieten ist das Risiko von Entführungen hoch (siehe Kapitel spezifisch regionale Risiken); es kann aber auch in den anderen Landesteilen nicht ausgeschlossen werden. Beachten Sie auch die Rubrik
Terrorismus und Entführungen

Im Falle von Unruhen, Strassensperren und Streiks ist die Bewegungsfreiheit des Personals der Schweizer Botschaft eingeschränkt. Die Schweiz hat folglich unter Umständen nur begrenzte oder gar keine Möglichkeiten zur Hilfe in Notfällen oder zur Unterstützung der Ausreise.

 Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und über eine lokale Kontaktperson über die aktuelle Lage. Klären Sie vorgängig die Sicherheitslage ab. Meiden Sie Strassenbarrikaden, Demonstrationen und grössere Menschenansammlungen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Grenzregionen zum Südsudan: Die Sicherheitslage in den Grenzregionen zum Südsudan bleibt weiterhin instabil. Betroffen von bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der Armee und Rebellengruppen sind vor allem die Bundesstaaten South Kordofan und Blue Nile. Stammeskonflikte fordern ebenfalls immer wieder Todesopfer und Verletzte. Beispielsweise sind im Oktober 2022 bei ethnischen Konflikten im Bundesstaat Blue Nile hunderte Personen getötet und verletzt worden. Von Reisen in die Bundesstaaten West- und South Kordofan, Blue Nile und in die Region Abyei (Abyei Administrative Area) wird abgeraten. Meiden Sie in im Bundesstaat White Nile das Grenzgebiet zum Südsudan grossräumig. In diesen Gebieten besteht auch Minengefahr. Siehe auch nächsten Abschnitt.

Gesamte Region Darfur (Bundesstaaten North Darfour, West Darfour, Central Darfour, South Darfour und East Darfour): Die Sicherheitslage ist wegen Stammeskonflikten und hoher Kriminalität prekär. Seit dem Militärputsch im Oktober 2021 fordern Gewaltausbrüche zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen und bewaffneten Milizen in Darfur regelmässig zahlreiche Todesopfer und Verletzte. Es besteht das Risiko von Entführungen: Wiederholt wurden Mitarbeitende von Hilfswerken entführt. Ausserdem besteht im Gebiet um den Jebel Marra (Darfur) noch immer ein bewaffneter interner Konflikt. Von Reisen in alle Darfur Regionen wird abgeraten.

Osten (Bundesstaaten Gedaref, Kassala, Red Sea und gesamtes Grenzgebiet zu Äthiopien): Es bestehen Spannungen zwischen lokalen Rebellen und der Regierung. Stammeskonflikte in Port Sudan fordern immer wieder Todesopfer und Verletzte. Auch Strassenblockaden können vorkommen.
Im Gebiet El Fashaga im Bundesstaat Gedaref besteht ein Grenzkonflikt mit Äthiopien. Seit Ende 2020 ist es wiederholt zu bewaffneten Zusammenstössen zwischen sudanesischen und äthiopischen Sicherheitskräften gekommen. Die Vorfälle haben Todesopfer und Verletzte gefordert. In Äthiopien sind im Grenzgebiet zu Sudan bewaffnete Oppositionsgruppen und Banditen aktiv. Diese Gruppierungen operieren grenzüberschreitend und beeinflussen auch die Sicherheitslage im sudanesischen Grenzgebiet zu Äthiopien.
Informieren Sie sich vor und während der Reise in die Bundesstaaten Gedaref, Kassala und Red Sea in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Lage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren etc.). Meiden Sie das gesamte Grenzgebiet zu Äthiopien grossräumig.

Grenzgebiet zu Eritrea: Im Grenzgebiet zu Eritrea sind Schmuggler aktiv (Menschen- und Warenschmuggel). Die Situation ist gespannt. Von Reisen ins Grenzgebiet zu Eritrea wird abgeraten.

Grenzgebiete zu Ägypten und Libyen: In den Grenzgebieten zu Ägypten und Libyen sind Banditen- und Schmugglergruppen aktiv. Das Entführungsrisiko ist hoch. Von Touren ins Dreiländereck Ägypten-Libyen-Sudan, einschliesslich Gabal Uwainat, wird abgeraten. Meiden Sie das gesamte Grenzgebiet zu Ägypten und Libyen grossräumig.

Kriminalität

Die Kleinkriminalität nimmt zu. Entführungen mit Lösegeldforderungen können im ganzen Land nicht ausgeschlossen werden. Beachten Sie unter anderem auch folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Lassen Sie besonders auf Flughäfen, Busstationen und Märkten Vorsicht walten.
  • Seien Sie nachts nicht unterwegs.
  • Erkundigen Sie sich in den Städten bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten, besonders ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten.

Verkehr und Infrastruktur

Es kommt vor, dass Grenzübergänge ohne Vorankündigung geschlossen werden. Grenzschliessungen können mehrere Monate dauern. Informieren Sie sich bei den örtlichen Behörden.

Auf dem Land sind die Strassen in der Regel schlecht unterhalten. Viele Orte können nur auf ungeteerten Strassen (Pisten) erreicht werden, die - obwohl auf den Strassenkarten eingezeichnet - nicht immer eindeutig zu erkennen sind. Navigationsgerät und ein ausreichender Vorrat an Wasser, Nahrungsmitteln, Treibstoff und Ersatzteilen sind überlebenswichtig. Unternehmen Sie deshalb Überlandfahrten ausschliesslich in Gruppen von mehreren Geländefahrzeugen.

Die Wartung der Flugzeuge für Inlandflüge entspricht oft nicht europäischem resp. internationalem Standard.

Es kommt vor, dass die Telefon- und Internetverbindungen sowie die sozialen Medien zeitweise eingeschränkt werden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Im Sudan gilt die Scharia (islamisches Recht).

Strafbar sind unter anderem:

  • fotografieren und filmen von uniformierten Personen, militärischen Einrichtungen und öffentlichen Gebäude (Flughäfen, Bahnhöfe, Brücken usw.) zu fotografieren und zu filmen. Fragen Sie im Zweifelsfall die lokalen Sicherheitskräfte um Erlaubnis oder verzichten Sie auf die Aufnahme
  • Besitz und Konsum von Alkohol.
  • Homosexuelle Beziehungen.
  • Aussereheliche Beziehungen.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit mehrjährigen Gefängnisstrafen und/oder Auspeitschungen geahndet. Im Wiederholungsfall kann die Todesstrafe verhängt werden.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Der Sudan ist ein mehrheitlich muslimisches Land. Passen Sie Ihr Verhalten und Ihre Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an und fotografieren oder filmen Sie Personen nur mit deren Einverständnis. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Naturbedingte Risiken

Von Juni bis September muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. In den Monaten Mai und Juni kann es sporadisch auch zu Sandstürmen kommen. Diese Wetterbedingungen können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.
Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
World Meteorological Organization (WMO)

Medizinische Versorgung

Ausserhalb von Khartum und Port Sudan ist die medizinische Grundversorgung nicht gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine Vorschusszahlung in bar. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland (Europa) behandelt werden.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Besondere Hinweise

Tragen Sie stets Ihren Pass auf sich, um sich bei den häufigen Sicherheitskontrollen ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

Sudanesische Zollvorschriften: Customs Authority

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Khartum
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.