Grundsätzliche Einschätzung
Von Reisen nach Syrien und Aufenthalten jeder Art wird abgeraten.
Schweizer Staatsangehörige, die sich entgegen der Empfehlung des EDA in Syrien aufhalten oder nach Syrien reisen müssen sich bewusst sein, dass die Schweiz nur sehr eingeschränkt oder je nach Situation gar keine Möglichkeit zur Hilfe in Notfällen hat.
Seit 2011 herrscht in Syrien ein bewaffneter Konflikt.
Am 27. November 2024 lancierten verschiedene syrische Rebellengruppierungen eine Grossoffensive und brachten sukzessive Gebiete unter ihre Kontrolle. Am 8. Dezember 2024 übernahmen die Rebellen die Kontrolle über die Hauptstadt und stürzten die Regierung von Präsident Assad; am 10. Dezember 2024 setzten sie eine Übergangsregierung ein.
Schiessereien, Strassenblockaden und Plünderungen sind weiterhin möglich. Grenzübergänge können zeitweise geschlossen sein und Ausgangssperren verhängt werden. Die Lage ist sehr volatil und die weitere Entwicklung ungewiss.
Das Risiko von terroristischen Anschlägen ist sehr hoch.
Es kommt weiterhin zu Kampfhandlungen zwischen den verschiedenen Kriegsparteien, insbesondere im Norden des Landes.
Es sind vermehrt Luftangriffe gegen Ziele in verschiedenen Landesteilen zu verzeichnen, einschliesslich in und um die Hauptstadt Damaskus sowie in der Nähe der libanesischen Grenze. Diese Angriffe richten sich hauptsächlich gegen bestimmte bewaffnete Gruppierungen sowie militärische Ziele, fordern jedoch auch zivile Opfer.
Die Spannungen in der Region sind hoch.
Das Entführungsrisiko durch kriminelle und terroristische Gruppierungen ist sehr hoch; es besteht sowohl für einheimische als auch für ausländische Personen. In der Vergangenheit sind wiederholt entführte Personen umgebracht worden.
Beachten Sie die Informationen auf unseren spezifischen Internet-Seiten:
Terrorismus und Entführungen
Die Kriminalitätsrate ist sehr hoch.
Wer illegal nach Syrien einreist, muss mit Haftstrafen von bis zehn Jahren und/oder hohen Geldbussen rechnen.