Bundesrat beschliesst Eventualmassnahme zum Schutz der Schweizer Börseninfrastruktur

Medienmitteilung, 08.06.2018

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass die Europäische Kommission die Börsenäquivalenz, die sie der Schweiz im Dezember 2017 nur für ein Jahr gewährt hat, unbefristet verlängert. Der Bundesrat hat heute für den Fall, dass die Börsenäquivalenz nicht verlängert werden sollte, eine Eventualmassnahme zum Schutz der Schweizer Börseninfrastruktur beschlossen. Er wird diese nur bei Bedarf in Kraft setzen.

Zuerich, Schweizer Börse
Zuerich, Schweizer Börse © EDA, Präsenz Schweiz

Das Ziel des Bundesrates und die beste Lösung für alle betroffenen Marktakteure aus der Schweiz und der Europäischen Union bleibt eine rasche und unbefristete Verlängerung der Börsenäquivalenz. Der Bundesrat bekräftigt weiterhin seine Auffassung, dass die Schweiz sämtliche Voraussetzungen für die unbeschränkte Anerkennung der Gleichwertigkeit der schweizerischen Börsenregulierung durch die EU erfüllt.

Nach bisherigen Signalen der Europäischen Kommission ist jedoch erst im Herbst oder erst gegen Ende 2018 mit einer Neubeurteilung der Börsenäquivalenz durch die EU zu rechnen. Bis dahin nehmen die bereits bestehenden Unsicherheiten für Schweizer Börsen und die Marktteilnehmer aus der EU laufend zu. Deshalb erachtet es der Bundesrat als unumgänglich, bereits jetzt eine Eventualmassnahme zu beschliessen.

Inkraftsetzung nur bei Bedarf

Die beschlossene Eventualmassnahme zielt darauf ab, falls notwendig die Funktionsweise der Schweizer Börseninfrastruktur zu schützen und EU-Marktteilnehmern den Zugang zu Schweizer Börsen weiterhin zu ermöglichen. Falls die EU-Kommission der Schweiz die Börsenäquivalenz nicht rechtzeitig verlängert, wird in einer Verordnung eine neue Schweizer Anerkennungspflicht für ausländische Handelsplätze, welche Schweizer Aktien zum Handel zulassen, eingeführt. In diesem Fall würden EU-Handelsplätze diese Anerkennung nicht erhalten.

So sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass Marktteilnehmer aus der EU, also z.Bsp. Banken und Effektenhändler, weiterhin Schweizer Aktien an Schweizer Börsen handeln können. Der Bundesrat würde eine entsprechende, auf die Bundesverfassung gestützte Verordnung spätestens auf den 1. Dezember 2018 in Kraft setzen. Er wird dies jedoch nur tun, falls die Europäische Kommission bis dahin die Börsenäquivalenz nicht verlängert oder eine Verlängerung nicht öffentlich zugesichert hat.

Gezielte Schutzwirkung

Der Bundesrat legt besonderen Wert darauf zu betonen, dass die Massnahme einzig dazu dient, im Bedarfsfall die Funktionsweise der Schweizer Börsen zu schützen. Er ist unverändert bestrebt, die Beziehungen zur EU zu festigen und zu vertiefen. Dabei ist es weiterhin sein Ziel, Fortschritte beim institutionellen Rahmenabkommen zu erzielen.


Adresse für Rückfragen:

Peter Minder, Leiter Kommunikation EFD
Tel. 058 462 63 01, peter.minder@gs-efd.admin.ch


Herausgeber:

Der Bundesrat
Eidgenössisches Finanzdepartement