Wirtschaft und Handel – eine wichtige Partnerschaft

 Schweizerische Rheinhäfen
Schweizerische Rheinhäfen © EDA

Die Schweiz ist einer der wichtigsten Handelspartner der Europäischen Union (EU):

  • Sie ist nach den USA, China und dem Vereinigten Königreich der viertgrösste Handelspartner der EU für Güter und deckt rund 7% des europäischen Aussenhandels ab. 69% der Schweizer Importe stammen aus der EU und 50% der Schweizer Exporte gehen in die EU. Die EU ist der mit Abstand wichtigste Markt für die exportorientierte Schweizer Industrie.
  • Im Bereich der Dienstleistungen ist die Schweiz der drittwichtigste Handelspartner der EU, mit einem Handelsanteil von 9% (2020).
  • Die Schweiz ist die drittgrösste Investorin in der EU. 

Eine aktive europäische Politik ist daher aus wirtschaftlicher Sicht grundlegend. Zur Förderung dieses intensiven Austauschs haben die Schweiz und die EU bilaterale Wirtschaftsabkommen abgeschlossen. Das Freihandelsabkommen (FHA) von 1972 öffnete den Weg für die Entwicklung einer schrittweisen Annäherung an den Binnenmarkt. Nach dem Nein des Schweizer Volkes zum Beitritt in den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) im Jahr 1992 haben die Schweiz und die EU 1999 die Bilateralen I (sieben Abkommen, darunter fünf Marktzugangsabkommen) unterzeichnet, mit dem Ziel, den gegenseitigen Marktzugang zu erleichtern und Handelsschranken abzubauen. Auf diese folgten 2004 die Bilateralen II (neun Abkommen, darunter ein Handelsabkommen). Diese Abkommen gewährleisten einen umfangreichen beidseitigen Marktzugang, vermeiden Diskriminierungen der Schweizer Unternehmen im Europäischen Binnenmarkt und bilden die Grundlage einer engen Zusammenarbeit in zahlreichen anderen Gebieten (Forschung, Sicherheit, Asyl, Umwelt und Kultur).

Die Wirtschaftspolitik der EU kann direkte Rückwirkungen auf die Schweiz haben. Sie beeinflusst den wirtschaftlichen Austausch wie auch die politischen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU. Regulierungen auf EU-Ebene haben einen direkten Einfluss auf die Schweizer Exporte. Um die Interessen der Schweiz zu sichern, verfolgt die Schweiz stets alle Entwicklungen der EU und analysiert deren Konsequenzen.

Wirtschaftlicher und monetärer Kontext

Die EU ist der wichtigste Wirtschaftspartner der Schweiz und der mit Abstand grösste Absatzmarkt für die exportorientierte Schweizer Industrie. Von entsprechend grundlegender Bedeutung ist deshalb die makrowirtschaftliche und monetäre Stabilität der EU für den Wirtschafts- und Finanzstandort Schweiz. Dank den bilateralen Abkommen profitieren beide Seiten von der Aufhebung von Handelshemmnissen. Dies begünstigt den Handel und kurbelt den Wettbewerb, das Wirtschaftswachstum und den Arbeitsmarkt an. Die positiven wirtschaftlichen Auswirkungen der bilateralen Abkommen sind heute unbestritten: seit ihrer Einführung konnte in der Schweiz ein stärkeres Wirtschaftswachstum pro Kopf verzeichnet werden.

Nach der Finanzkrise im Jahr 2008 sowie der anschliessenden Euro-Krise hat die EU mehrere Massnahmen ergriffen, um den wirtschaftspolitischen Rahmen und die Euro-Zone (Reform der Wirtschafts- und Währungsunion, Bankenunion, Kapitalmarktunion) zu stärken. Die Arbeiten hierzu sind noch nicht abgeschlossen und werden im Kontext der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19 Krise und des Konflikts in der Ukraine mit erhöhter Notwendigkeit vorangetrieben. Solche Entwicklungen wirken sich auch auf die Schweiz aus. Sie verfolgt die Fortschritte dieser Projekte aufmerksam mit.

Handelsbeziehungen

Verschiedene Abkommen vermindern die Import- und Exportkosten von Waren sowie die technischen Handelshemmnisse in zahlreichen Industriesektoren.

Durch die Beseitigung der Zölle und der quantitativen Beschränkungen auf industrielle Güter sichert das Freihandelsabkommen einen fairen gegenseitigen Zugang zu den Märkten. Dies ist von erheblicher Bedeutung, da pro Arbeitstag Waren im Wert von über 1 Milliarde Schweizer Franken zwischen der Schweiz und der EU ausgetauscht werden. Durch das Abkommen sparen Importeure und Exporteure auf beiden Seiten mehrere Milliarden Euro pro Jahr. Der grenzüberschreitende Güterverkehr wird zusätzlich durch ein Zollerleichterungs- und Sicherheitsabkommen vereinfacht, welches die Ein- und Ausfuhr von Waren zwischen der Schweiz und der EU ohne zusätzliche Zollsicherheitsmassnahmen erlaubt. Darüber hinaus gewährleistet das Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen eine gute Zusammenarbeit in diesem Bereich und garantiert die Nicht-Diskriminierung der schweizerischen und europäischen Wirtschaftsakteure.

Das Abkommen über den Abbau technischer Handelshemmnisse reduziert die vorgängigen Prozesse bei der Markteinführung von Industrieprodukten aus rund 20 Sektoren aufgrund der Harmonisierung der Rechtsvorschriften und der gegenseitigen Anerkennung. Eine solche Harmonisierung besteht auch im Bereich Landwirtschaft (ein Abkommen, welches z.B. die Sanitärreglementierung oder geographische Bezeichnung abdeckt). Die Schweiz hat damit einen ihrem Harmonisierungsgrad entsprechenden Zugang zum europäischen Binnenmarkt im Warenverkehr. Die gemischten Ausschüsse, die für die aktuell bestehenden Abkommen zuständig sind, bieten ausserdem eine wichtige Plattform für die Lösung von Marktzugangsproblemen und anderen Angelegenheiten.

Die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung durch natürliche Personen wird durch das Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) erleichtert. Es ermöglicht den gegenseitigen freien Marktzugang von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Kalenderjahres.

Abteilung Europa

Die Abteilung Europa ist das Kompetenzzentrum des Bundes für alle europapolitische Fragen. 

Europapolitik der Schweiz