Schengen-Visum für einen Aufenthalt bis maximal 90 Tage

Wichtige Mitteilung

Die Botschaft lagert das Einreichen von Visaanträgen für Kurzaufenthalte (bis zu 90 Tage, Schengen-Visum C) sowie die Rückgabe der Pässe in verschlossenen Umschlägen an ihren externen Partner aus - VFS Global Algerien. Die Bearbeitung der Visumanträge sowie der Entscheid über die Erteilung oder Ablehnung eines Visums liegen in der Zuständigkeit der Botschaft.

Das Mandat von VFS wurde für eine neue Periode ab dem 1. Juli 2025 verlängert. Gleichzeitig werden einige Änderungen eingeführt, insbesondere in Bezug auf die Dienstleistungsgebühren sowie die Verpflichtung, vor Terminvereinbarung das Visumantragsformular online auf der VFS Webseite auszufüllen.

Die Bearbeitung von Anträgen durch die Botschaft kann weiterhin bis zu 15 Tage ab Eingang dauern. Termine bei VFS Global Algerien sollten frühzeitig gebucht werden; das Buchen eines Termins ist bis zu 6 Monate vor der geplanten Reise möglich.

Wenn kein Termin verfügbar ist, so können Sie sich ab 18. August 2025 in einer Warteliste einschreiben. Personen auf dieser Warteliste werden bei neu freiwerdenden Terminen automatisch informiert und aufgefordert, einen Termin zu buchen. Diese Option steht Personen zur Verfügung, welche über eine Kredit- oder Debitkarte verfügen und die Servicegebühr online begleichen können (im Moment der Terminbuchung, nicht bei Eintrag auf der Warteliste).

Für Ihre Fragen und Anliegen:

VFS Global Algerien (fr)

info.chalg@vfsglobal.com

Callcenter : +213 21 99 60 13

Brauche ich ein Schengen-Visum?

Visumvorschriften für einen Aufenthalt bis maximal 90 Tage nach Staatsangehörigkeit

Wo soll ich mein Gesuch für ein Schengen-Visum einreichen?

Liste der zuständigen Behörden oder Stellen für den Visumantrag nach Wohnsitz

Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visums und Verfahren

Notwendige Unterlagen zur Unterbreitung eines Gesuchs für einen Aufenthalt bis maximal 90 Tage

Gebühren für ein Schengen-Visum

Informationen über die Gebühr eines Schengen Visums

Schengen und Ihre Personendaten

Informationen über das SIS, die Registrierung Ihrer Personendaten und die Behörden oder Personen, die darauf Zugriff haben

Beschleunigtes Verfahren aus dringenden medizinischen Gründen (Fast-Track)

Beschleunigte Terminvereinbarung und Prüfverfahren aus medizinischen oder humanitären Gründen (dringende medizinische Behandlung, schwerer Unfall, Todesfall eines Familienangehörigen, usw.)