
Schweizerische Botschaft in Brasilien

Die Botschaft als offizielle Vertretung der Schweiz deckt mit ihren Aktivitäten alle Themenbereiche der diplomatischen Beziehungen zwischen den beiden Regierungen ab. Sie vertritt die Schweizer Interessen in den Bereichen Politik, Wirtschaft, Finanzen, Rechtsordnung, Wissenschaft, Bildung und Kultur.
Öffnungszeiten während der Corona-Pandemie
Die Schweizerischen Generalkonsulate in Rio de Janeiro und in São Paulo bleiben geöffnet und sind für Sie da. Wir bitten die Kundschaft, bis auf weiteres Besuche am Schalter auf dringende Fälle zu beschränken und vorgängig einen Termin zu vereinbaren.
Visa
Die Erteilung von Schengen-Visa ist bis auf weiteres grundsätzlich eingestellt. Für Spezialfälle bitten wir Sie, uns zu kontaktieren, um einen Termin zu vereinbaren.
AHV-Lebensbestätigungen
Die Schweizerische Ausgleichskasse in Genf akzeptiert aufgrund der aktuellen Situation vorübergehend Lebensbescheinigungen per E-Mail. Diese können durch die Versicherten mittels Unterschrift bestätigt und zusammen mit einer Passkopie direkt an folgende E-Mail Adresse gesendet werden: sedmaster@zas.admin.ch. Ein Gang zum Generalkonsulat erübrigt sich somit für diese Risikopersonen.
Alternativ kann eine Fristverlängerung zur Einreichung der Lebensbestätigung verlangt werden: sedmaster@zas.admin.ch / +41 58 461 91 11.
Für dringende Anliegen ausserhalb unserer Öffnungszeiten kontaktieren Sie bitte die Helpline EDA (Tel. +41 800 24-7-365 / +41 58 465 33 33), welche rund um die Uhr offen ist.
Einreise Schweiz
Die Einreise ist Schweizer Bürgerinnen und Bürgern, EU/EFTA-Bürgern sowie Personen mit einem gültigen Aufenthaltstitel oder einer Arbeitsbewilligung erlaubt.
Personen, die aus gewissen Gebieten einreisen, müssen für zehn Tage in Quarantäne. Das Bundesamt für Gesundheit BAG führt für diese Länder eine entsprechende Liste, die regelmässig angepasst wird. Informieren Sie sich auf der folgenden Website (BAG).
Brasilianische Staatsbürger können bis auf weiteres nicht in die Schweiz einreisen. Es bestehen Ausnahmen für äusserst dringende Härtefälle und für gewisse Familienangehörige von Schweizern oder von in der Schweiz wohnhaften Ausländern. Der Nachweis der Familienangehörigkeit muss mit entsprechenden Belegen erfolgen.
Unverheiratete Lebenspartner und Lebenspartnerinnen müssen beim Check-In bzw. bei der Einreise in die Schweiz folgende Dokumente vorweisen:
- Schriftliche Einladung des Partners in der Schweiz inkl. Passkopie des Partners
- Schriftliche Bestätigung einer stabilen Partnerschaft (von beiden Partnern unterschrieben)
- Beweis mindestens eines gegenseitigen Besuchs vor der Pandemie (Flugtickets, Photos, etc.)
Bitte beachten Sie, dass die Fluggesellschaft das Boarding nach eigenem Ermessen vornimmt. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich mit der Airline in Verbindung zu setzen, um die Voraussetzungen für das Boarding zu prüfen.
Wichtige Informationen zur den Einreisebedingungen und zu Ausnahmen bei äussersten Notwendigkeiten finden Sie auf der Webseite des Staatssekretariates für Migration (SEM).
Einreise Brasilien
Die Einreise ist per Flugzeug über die Flughäfen Guarulhos und Viracopos in São Paulo, Galeão in Rio de Janeiro und Juscelino Kubitschek in Brasília möglich.
Reisende aus dem Ausland, sowohl brasilianische als auch ausländische Staatsangehörige, sind jedoch ab dem 30.12.2020 verpflichtet, der für die Durchführung des Fluges verantwortlichen Fluggesellschaft vor Antritt der Reise folgendes vorzulegen (link):
I - Einen schriftlichen Nachweis über die Durchführung eines Labortests (RT-PCR) zum Nachweis einer SARS-CoC-2 Infektion mit dem Ergebnis negativ/nicht nachweisbar, durchgeführt 72 Stunden vor Antritt der Reise.
II - Eine ausgefüllte Gesundheitserklärung für Reisende (Declaração de Saúde do Viajante – DSV) in Papierform oder digital, in der Zustimmung zu den Massnahmen des Infektionsschutzes erklärt wird, die während des Aufenthalts im Land einzuhalten sind.
Die Dienststellen der brasilianischen Fremdenpolizei (Polícia Federal) beschränken den Service bezüglich Regularisierung von Einwanderern auf äusserst dringende Fälle (link). Für Touristen gilt die Regel, dass die zwischen dem 16.3.2020 und 3.11.2020 in Brasilien verbrachten Tage rechtlich nicht angerechnet werden.
Bitte erkundigen Sie sich bei den brasilianischen Vertretungen, z.B. bei der brasilianischen Botschaft in der Schweiz (link).
Informationen zur Gesundheit
Für Informationen im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) sind insbesondere die Anweisungen der lokalen Behörden Ministério da Saúde sowie die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO zu beachten.
In der Schweiz informiert das Bundesamt für Gesundheit BAG die Bevölkerung über das Coronavirus COVID-19 und erlässt Reise-Empfehlungen. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) informiert ebenfalls in den Reisehinweisen.
Reiseagentur
Berlin Turismo
+55 61 3878 3030 gabriela@berlinturismo.com.br (EN/ES/PT)
Trains & Tours
+55 11 4878 1085 relacionamento@lufthansacc.com (DE/EN/ES/PT)
LondonTur Business Travel
+55 11 99972 5872 urs@londontur.com.br (DE/FR/EN/PT)
Ambiental Turismo
+ 55 11 99356 0962 (what’s app) daniel@ambiental.tur.br (DE/FR/EN/PT)
Travel Admin App
Wir empfehlen, dass sich Schweizer Touristen im Ausland auf der "Travel Admin App" des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten EDA registrieren. Diese Registrierung erlaubt es dem EDA, mit den Betroffenen in Kontakt zu treten und ihnen Informationen zu übermitteln. Bitte melden Sie sich von der Travel Admin App ab, sobald Sie züruck in der Schweiz sind.
Links
Suiços do Brasil (pt) Webseite über die Schweizer Immigration
Dokumente
Merkblätter zum Thema automatischer Informationsaustausch in Steuersachen
Merkblatt für Schweizer Bürger in Brasilien zum Thema automatischer Informationsaustausch in Steuersachen - AIA (PDF, Anzahl Seiten 2, 207.2 kB, Deutsch)
Mémento à l'intention des ressortissants suisses au Brésil concernant l'échange automatique de renseignements en matière fiscale - EAR (PDF, Anzahl Seiten 2, 195.0 kB, Französisch)
Promemoria per i cittadini svizzeri in Brasile sul tema "scambio automatico di informazioni a fini fiscali SAI" (PDF, Anzahl Seiten 2, 191.0 kB, Italienisch)