Quarantäne- Melde- und Test-Pflicht
Ab dem 8. Februar 2021 sind bei der Einreise in die Schweiz folgende Melde-, Test- und Quarantäne-Vorschriften zu beachten:
Falls Sie mit Bahn, Bus, Schiff oder Flugzeug (Auto nicht) aus Gebieten ohne erhöhtes Ansteckungsrisiko in die Schweiz einreisen, müssen Sie sich vor Einreise via www.swissplf.admin.ch anmelden (ab 08.02.2021 online). Grenzregionen (Baden-Württemberg, Bayern) sind von dieser Meldepflicht ausgenommen.
Falls Sie mit dem Flugzeug aus Gebieten ohne erhöhtes Ansteckungsrisiko in die Schweiz einreisen, müssen Sie bei Einreise einen max. 72 Stunden alten, negativen PCR-Test nachweisen.
Falls Sie sich nach einem Aufenthalt innerhalb der letzten 10 Tage in einem Gebiet mit erhöhtem Ansteckungsrisiko (gemäss der Liste des Schweizer Bundesamtes für Gesundheit BAG) in die Schweiz einreisen, müssen Sie
Es bestehen u.a. Ausnahmen von der Quarantäne- und Testpflicht (nicht aber der Meldepflicht) für
- Transitpassagiere
- Transportwesen
- Gesundheitswesen
- aus wichtige und dringenden beruflichen und medizinische Gründen
- Sport-, Kultur- und Fachanlässe mit Schutzkonzept
- von COVID-19 Genesene
(verbindliche und detaillierte Angaben zu den Ausnahmen finden Sie beim Bundesamt für Gesundheit.)
Als Risikogebiet in Deutschland gelten:
- Bundesland Sachsen (Ab 28.12.2020)
- Bundesland Thüringen (Ab 1.2.2021)
Grenzgänger (Rückkehr aus Drittstaat): Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die in der Schweiz arbeiten und aus einem Risikogebiet (gemäss der Liste des Schweizer Bundesamtes für Gesundheit BAG) zurückgekehrt sind (z.B. Ferien in einem Risiko-Drittstaat), wenden sich an ihren Arbeitgeber, der sich wiederum an die Gesundheitsbehörden des zuständigen Kantons wenden soll.
Detaillierte Informationen des Bundesamtes für Gesundheit BAG: Quarantänepflicht
Einreisebeschänkungen
Nach der Entdeckung einer neuen, ansteckenderen Variante des Coronaviris in Grossbritannien und Südafrika besteht seit dem 21.12.2020 ein grundsätzliches Einreiseverbot für alle Ausländerinnen und Ausländer, die aus Grossbritannien und Südafrika in die Schweiz einreisen wollen. Davon abgesehen können Schweizer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie Bürgerinnen und Bürger von EU-/EFTA-Staaten, also auch deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, können trotz des Coronavirus aus allen Ländern der Welt in die Schweiz einreisen.
Für Reisende innerhalb des Schengen-Raumes und aus den EU-Staaten gelten keine Einreiserestriktionen mehr.
Für Ausländerinnen und Ausländer aus den meisten Staaten ausserhalb des Schengen-Raumes bleibt die Einreise in die Schweiz grundsätzlich bis auf Weiteres untersagt.
Detaillierte Informationen des Staatssekretariats für Migration SEM:
FAQ Einreisebeschränkungen
In der Schweiz gelten verschiedene Massnahmen, Regeln und Verbote. Diese haben alle dasselbe Ziel: die Eindämmung des Coronavirus. Wenn nötig passt der Bundesrat die nationalen Regeln an. In einigen Kantonen gelten strengere Regeln oder Erleichterungen. Über die aktuell geltenden Massnahmen informiert das Bundesamt für Gesundheit BAG.