Die Gebühren richten sich nach Artikel 46 bzw. Anhang 2 der Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (VAwG, SR 143.11). Die zuständige Schweizer Vertretung legt fest, in welcher Währung sie erhoben werden.
Gebühren
| Identitäts-karte | Pass | Kombi (Pass und ID) |
Notpass | |
|---|---|---|---|---|
| Erwachsene | 82.00 | 164.00 | 183.00 | 110.00 |
| Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr |
43.00 | 76.00 | 95.00 | 110.00 |
Die Schweizer Vertretung behält sich jederzeit Anpassungen aufgrund der Wechselkursentwicklung vor.
Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (VAwG; SR 143.11).