Gültig am:
Publiziert am: 11.12.2025

Diese Reisehinweise wurden vollständig überarbeitet. Neu: Dringende und nicht touristische Reisen nach Bagdad, Babil, Karbala, Nadschaf und Basra sind unter Berücksichtigung besonderer Vorsichtsmassnahmen möglich.


Reisehinweise für Irak

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen in den Irak wird abgeraten, mit Ausnahme von dringenden und nicht touristischen Reisen nach Bagdad, Babil, Karbala, Nadschaf, Basra sowie in die Teilautonome Region Kurdistan, unter Berücksichtigung besonderer Vorsichtsmassnahmen; siehe Kapitel Spezifische Regionale Risiken.

Die Sicherheit ist nicht gewährleistet. Die Sicherheitslage kann sich kurzfristig ändern. Die politische und soziale Lage ist angespannt. Das Risiko einer Eskalation bleibt im irakischen Umfeld, das weiterhin von Sicherheitsvorfällen betroffen ist, bestehen.

Gewaltsame Proteste und Demonstrationen kommen regelmässig vor. Dabei können gewalttätige Zusammenstösse zwischen Demonstrierenden und Sicherheitskräften nicht ausgeschlossen werden; diese fordern Todesopfer und Verletzte. Die Sicherheitskräfte verwenden scharfe Munition um Demonstrationen aufzulösen.

In gewissen Gebieten sind terroristische Aktivitäten militanter islamistischer Gruppen zu verzeichnen. Kleinere Fraktionen der Terrorgruppe «Islamischer Staat (IS)» halten sich vor allem in den Provinzen Nineveh, Diyala, Kirkuk und Anbar auf, wo sie von der irakischen Armee bekämpft werden. Die (ehemaligen) Kampfzonen sind teilweise stark vermint.

Die Kriminalität stellt eine ernsthafte Bedrohung dar. Es kommt landesweit zu bewaffneten Raubüberfällen und gewalttätigen Übergriffen; darunter auch organisierte Kriminalität.

Das Risiko von Entführungen durch terroristische und kriminelle Gruppierungen aus politischen sowie finanziellen Gründen (gegen Lösegeld, Express-Entführungen) ist hoch und besteht für einheimische wie für ausländische Personen.

Es kann im ganzen Land zu Anschlägen sowie Raketen- und Granatenangriffen kommen. Attentate richten sich unter anderem gegen die lokalen Behörden, die Sicherheitskräfte, Kundgebungen, religiöse Stätten, Märkte und Restaurants und gegen Medienschaffende.

Beachten Sie auch die Rubrik Terrorismus und Entführungen.
Terrorismus und Entführungen

Die irakische Gesetzgebung verbietet jeglichen Kontakt zu und jegliche Parteinahme zugunsten von Israel. Widerhandlungen können mit langjähriger Haft oder mit dem Tod bestraft werden.

Halten Sie sich vor und während Ihres Aufenthaltes über die Lage auf dem Laufenden. Meiden Sie Demonstrationen und grössere Menschenansammlungen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Beschränken Sie Reisen innerhalb des Landes auf das notwendige Minimum und klären Sie vorgängig die Sicherheitslage ab.

Im Falle einer Verschlechterung der Sicherheitslage hat die Schweiz unter Umständen nur begrenzte oder gar keine Möglichkeiten zur Hilfe in Notfällen. 

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Von Reisen wird generell abgeraten:

Von Reisen in das irakisch-iranische Grenzgebiet wird abgeraten.
Im irakisch-iranischen Grenzgebiet sind zahlreiche Minenfelder vorhanden (in der Regel Sperrzonen). Die unsichere Lage und die Konflikte verursachen Spannungen im Grenzgebiet. Gelegentlich kommt es zu Schusswechseln zwischen aufständischen Gruppierungen, kriminellen Banden und den Sicherheitskräften. Vor allem in ländlichen Gebieten kann das Risiko von Entführungen nicht ausgeschlossen werden.

Von Reisen ins Grenzgebiet zu Kuwait, Saudi-Arabien, Jordanien, Syrien sowie zur Türkei wird abgeraten.

Von touristischen und nicht dringenden Reisen wird abgeraten:

In folgende Städte und Provinzen sind Reisen nur aus dringenden und nicht touristischen Gründen möglich:

  • Bagdad (meiden Sie gewisse Vororte der Hauptstadt insbesondere die Bezirke Sadr City, Rasheed etc.);
  • Provinzen Karbala und Babil;
  • Stadt Nadschaf (von Reisen in Gegenden ausserhalb der Stadt Nadschaf wird abgeraten);
  • Stadt Basra, vorausgesetzt die Reise erfolgt auf dem Luftweg (von Reisen in andere Teile der Provinz Basra wird abgeraten);
  • Teilautonome Region Kurdistan (Provinzen Dohuk, Erbil, Sulaymaniyah, Halabdscha):
    In den Grenzgebieten zur Türkei und zum Iran finden Kampfhandlungen statt und es werden regelmässig Stellungen von bewaffneten kurdischen Gruppierungen bombardiert. Ausserdem besteht die Gefahr von Minen und Blindgängern.
    Es finden zuweilen Angriffe mit Raketen und bewaffneten Drohnen statt. Sie richten sich am häufigsten gegen Militärbasen sowie gegen den militärischen Teil des internationalen Flughafens in Erbil. Es wurden auch Ziele in der Stadt Erbil und anderen Orten angegriffen.
    Es besteht das Risiko von politisch motivierten Attentaten.

Beachten Sie bei dringenden Reisen in diese Städte und Provinzen unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien oder bei einer ortsansässigen Vertrauensperson über die aktuelle Sicherheitslage.
  • Reisen Sie nicht allein; lassen Sie sich immer von einer ortskundigen Vertrauensperson begleiten und befolgen sie deren Ratschläge.
  • Deponieren Sie Wertsachen und Ausweispapiere im Hotelsafe. Tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Passes sowie des separaten Visumblatts auf sich.
  • Meiden Sie Verschiebungen in der Nacht, auch zur Zurücklegung kurzer Distanzen.
  • Reisen Sie nach Möglichkeit auf dem Luftweg hin und zurück.
  • Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. in Bezug auf Ausgangssperren).
  • Meiden Sie die Grenzgebiete zu den generell abgeratenen Provinzen.

Von Reisen in alle anderen, nicht spezifisch erwähnten Provinzen, wird abgeraten.

Kriminalität

Kriminelle Aktivitäten stellen eine ernsthafte Bedrohung dar, darunter auch organisierte und gewalttätige Kriminalität.

In der teilautonomen Region Kurdistan ist die Kriminalitätsrate niedriger, wobei Kleinkriminalität häufig vorkommt.

Verkehr und Infrastruktur

Der Zustand der Strassen ist unterschiedlich. Das Reisen ist aufgrund des Fahrverhaltens gefährlich; schwere Verkehrsunfälle sind häufig. Von nächtlichen Überlandfahrten wird generell abgeraten. Es besteht die Gefahr von Autodiebstählen und Raubüberfällen.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Die gesetzlichen Vorschriften orientieren sich an strengen Standards und rigiden Moralvorstellungen.

Strafbar sind unter anderem:

  • das aussereheliche Zusammenleben (Ausländer/in mit Iraker/in);
  • gleichgeschlechtliche Handlungen/Beziehungen;
  • Alkohol am Steuer und der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit;
  • Beleidigung und öffentlich geäusserte Kritik (auch in den sozialen Medien) gegen den irakischen Staat oder die Religion;
  • unsittliche Äusserungen;
  • das Fotografieren von uniformierten Personen, militärischen Einrichtungen und öffentlichen Bauten (Flughäfen, Bahnhöfe, Brücken, Antennenanlagen, ausländische Botschaftsgebäude usw.)

Für zahlreiche Produkte bestehen Beschränkungen oder Verbote für die Ein- und Ausfuhr, zum Beispiel:

  • Die Einfuhr, Herstellung oder der Verkauf von alkoholischen Getränken wird mit Geldstrafen geahndet.
  • die Ausfuhr von Kulturgütern (Antiquitäten, alte Gegenstände etc.).

Der Irak wendet die Todesstrafe für eine Reihe von Straftaten an, darunter: Drogenhandel, Schmuggel von Antiquitäten, Spionage, Gewalttaten jeder Art etc.

Kulturelle Besonderheiten

Passen Sie Kleidung und Verhalten den lokalen Gepflogenheiten an. Verzichten Sie freitags während der Gebetszeit auf die Besichtigungen von Moscheen. Informieren Sie sich vorgängig und vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Während des Fastenmonats Ramadan und an religiösen Orten sind besondere Regeln und Vorschriften zu beachten.

Naturbedingte Risiken

Im nördlichen Landesteil bis Bagdad kann es zu Erschütterungen sowie leichten Erdbeben kommen. Riesige Staubstürme können den lokalen und internationalen Reiseverkehr beeinträchtigen.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist in vielen Gegenden ungenügend. Es kann im ganzen Land zu Versorgungsengpässen mit spezifischen Medikamenten und anderen medizinischen Gütern kommen. Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen.

Bei ernsthaften Verletzungen und Erkrankungen empfiehlt sich die Rückkehr in die Schweiz.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Reisepass ausweisen zu können (oder mit einer Fotokopie davon, die auch das Visum einschliesst).

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft im Irak
Schweizerische Botschaft in Jordanien
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

e-visa Portal

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.