Schweizerische Botschaft in den Niederlanden

Persönliche Vorsprache

Wir bitten Sie, für jegliche Art von Anliegen einen Termin zu vereinbaren und nicht ohne Termin vorzusprechen.

Da die Telefonleitungen häufig überlastet sind, bitten wir Sie um Anfragen per E-Mail: benelux@eda.admin.ch

Besten Dank für die Kenntnisnahme.

Botschaft Den Haag
Schweizerische Botschaft in Den Haag © EDA

Die Botschaft als offizielle Vertretung der Schweiz deckt mit ihren Aktivitäten alle Themenbereiche der diplomatischen Beziehungen zwischen den Niederlanden und der Schweiz ab. Sie vertritt die Schweizer Interessen in den Bereichen Politik, Wirtschaft, Finanzen, Rechtsordnung, Wissenschaft, Bildung und Kultur.

Aufgaben der Botschaft

Dienstleistungen und Visa

Alle konsularischen Dienstleistungen und Visaanliegen für Personen mit Wohnsitz in untenstehenden Ländern werden durch das Regionale Konsularcenter Benelux Den Haag erbracht. Die Informationen finden Sie auf den entsprechenden Webseiten:

Niederlanden
Belgien
Luxemburg

Willkommensgruss der Botschafterin

Ein Gruss des Botschafters, der Botschafterin

Schweiz und die Niederlande

Schweizer Diplomatie und Engagement in Bereich Bildung, Kultur und Wirtschaft

Hochschulpraktikum

Wir suchen für 2025 eine(n) Hochschulpraktikant(in) für die multilaterale Sektion. Die Bewerbungsfrist endet am 31. August 2024.

Offene Stellen

Lokale Stellenausschreibung und Zulassungsbedingungen für Praktika

Aktueller Kulturkalender

Schweizerische Kulturaktivitäten in den Niederlanden

Newsletter

Die Schweizer Botschaft informiert mit Newsletter über Kultur, Wissenschaft und Politik

Informationen zu Einreise und Aufenthalt in der Schweiz

Je nach Art des Besuchs, Dauer des Aufenthalts und Staatsangehörigkeit der Einreisenden sind verschiedene Auflagen zu beachten.

Aktuell

Lokale und internationale Nachrichten und Veranstaltungen

Adressänderung im Ausland

Eine regelmässige Kontaktpflege ist für die Schweizer Vertretung und für Sie von Vorteil. Halten Sie Ihre Schweizer Vertretung daher bitte über Ihre Kontaktdaten auf dem Laufenden (Adresse, Telefon, E-Mail-Adresse).

Travel Admin – Online-Registrierung für Auslandreisen

Bessere Kontaktmöglichkeiten im Fall einer schweren Krise im Reiseland

Partner

Liste der Partner, die unsere Projekte unterstützen.

VISA für Drittstaatsangehörige

Bürgerinnen und Bürger der anderen Staaten müssen bei der Einreise folgende Voraussetzungen erfüllen:

Unabhängig von der Visumpflicht muss das Reisedokument eines Drittstaatsangehörigen für den kurzfristigen Aufenthalt von maximal 90 Tagen je Bezugszeitraum von 180 Tagen:

  • noch mindestens drei Monate nach der geplanten Ausreise aus der Schweiz gültig und
  • innerhalb der vorangehenden zehn Jahre ausgestellt worden sein.

Massgebend ist das Ausstellungsdatum des Reisedokuments, ungeachtet einer allfälligen behördlich festgelegten Verlängerung seiner Laufzeit.

Mehr Information dazu gibt es hier: VISA für Drittstaatsangehörige