Die Schweiz verfolgt die Entwicklung der Situation in der Ukraine und die von der internationalen Gemeinschaft getroffenen Massnahmen seit Beginn der Krise aufmerksam. Sie hat beschlossen, allfällige Vermögenswerte des ehemaligen ukrainischen Präsidenten und seines Umfeldes in der Schweiz zu sperren, keine Bewilligungen für die Ausfuhr von Kriegsmaterial nach Russland mehr zu erteilen, die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit Russland im Einvernehmen mit den EFTA-Mitgliedern auszusetzen und vorläufig auf ein Ausbildungsprogramm für russische Militärangehörige zu verzichten. Gleichzeitig bemüht sich die Schweiz um eine Politik der Unparteilichkeit und pflegt den Dialog mit allen Parteien.
Der Bundesrat ist besorgt über die Zuspitzung des Konflikts in der Ukraine und verurteilt in diesem Zusammenhang die Verletzungen von nationalem und internationalem Recht. So wurde das Referendum vom 16. März 2014 auf der Krim in Verletzung der ukrainischen Verfassung abgehalten und war damit rechtswidrig. Zudem verstiess die Annexion der Krim durch Russland gegen das Völkerrecht, insbesondere gegen das Prinzip der territorialen Integrität der Staaten. Zudem hat Russland seine internationalen Verpflichtungen aus verschiedenen bilateralen und multilateralen Staatsverträgen verletzt. Diese Vorgänge stehen auch im Widerspruch zur Schlussakte von Helsinki.
Der Bundesrat fordert alle Seiten auf, sich für eine politische Lösung des Konflikts einzusetzen und die Menschenrechte inklusive der Rechte der Minderheiten, ohne Diskriminierung aufgrund der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion zu respektieren. Deshalb begrüsst er das entsprechende Engagement der verschiedenen internationalen Partner. Insbesondere begrüsst er den Beschluss des Ständigen Rates der OSZE vom 21. März 2014, eine Beobachtermission in die Ukraine zu entsenden.
Der Bundesrat hat zudem von den Sanktionen Kenntnis genommen, die ein Teil der internationalen Gemeinschaft verhängt hat. Er stellt fest, dass die Einschränkungen, die die Europäische Union im Rahmen von Schengen beschlossen hat, auch in der Schweiz anwendbar sind. Der Bundesrat hat beschlossen, dass die Schweiz gegebenenfalls die notwendigen Massnahmen ergreifen wird, damit ihr Staatsgebiet nicht zur Umgehung der gegenwärtigen und künftigen Sanktionen der internationalen Gemeinschaft missbraucht wird. Er behält sich die Möglichkeit vor, die von der Europäischen Union, den USA oder anderen Ländern verhängten Sanktionen je nach der Entwicklung der Situation ganz oder teilweise zu übernehmen.
Der Bundesrat wird die von der EU und den USA beschlossenen Massnahmen wie auch die weitere Entwicklung auf der Krim weiterhin genau beobachten. Zu diesem Zweck verstärkt er die departementsübergreifende Zusammenarbeit auf technischer Ebene. Dadurch kann er sich auf dem Laufenden halten und die erforderlichen Massnahmen rasch treffen.
Der Bundesrat betont gleichzeitig die Wichtigkeit direkter Gespräche mit allen Partnern auf der Suche nach politischen Wegen der Konfliktlösung. Er wird sich deshalb weiterhin für Deeskalation und Dialog einsetzen, dies auch im Rahmen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), deren Vorsitz die Schweiz in diesem Jahr innehat.
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