(V)
Sie sind von der Visumpflicht ausgenommen wenn Sie Inhaber von einem gültigen Aufenthaltstitel eines Schengen-Mitgliedstaates oder einem gültigen D-Visum in Verbindung mit einem anerkannten Reisedokument sind.
Brauche ich ein Schengen-Visum?
Meine Staatsangehörigkeit | Visumpflicht (ja/nein) |
---|---|
Russland |
Ja (V) |
Belarus |
Ja (V) |
Usbekistan | Ja (V) |
Andere Staatsangehörigkeiten
Haben Sie eine andere Staatsangehörigkeit, so erhalten Sie die entsprechenden Informationen auf den Internetseiten des SEM.
Sollten Sie visumpflichtig sein, reichen Sie bitte ein Visumgesuch ein. Sie erhalten weitere Informationen auf der Seite:
Wo soll ich mein Gesuch für ein Schengen Visum einreichen?
Sollten Sie visumbefreit sein, dürfen Sie ohne Visum in die Schweiz resp. in den Schengen-Raum einreisen und sich dort bis maximal 90 Tage innerhalb von 180 Tagen aufhalten.