Gültig am:
Publiziert am: 19.06.2023

Das Kapitel Spezifische regionale Risiken ist aktualisiert worden (Grenzgebiet zu Burundi).


Reisehinweise für Ruanda

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Lage in Ruanda kann als relativ stabil bezeichnet werden, dennoch können gewisse politische Spannungen nicht ausgeschlossen werden.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Ruanda nicht ausgeschlossen werden.
Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die aktuelle Sicherheitslage. Lassen Sie Vorsicht walten. Meiden Sie Kundgebungen und grosse Menschenansammlungen jeder Art, denn Ausschreitungen können nicht ausgeschlossen werden.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Grenzgebiet zur Demokratischen Republik Kongo (Kinshasa): Es besteht die Gefahr von Überfällen durch bewaffnete Banden aus der Demokratischen Republik Kongo. Die Eskalation der Gewalt im Osten der Demokratischen Republik Kongo (Provinzen Nord- und Südkivu) wirkt sich auch auf das ruandische Grenzgebiet aus. Am 17. Juni 2022 kam es an der Grenze zur Demokratischen Republik Kongo zu einem Schusswechsel zwischen ruandischen und kongolesischen Sicherheitskräften. Eine Person ist getötet und zwei weitere Personen sind verletzt worden. Am 4. Oktober 2019 hat ein bewaffneter Angriff in der Nähe des Volcanoes Nationalparks über ein Dutzend Todesopfer und mehrere Verletzte gefordert. Von Reisen in das Grenzgebiet zur Demokratischen Republik Kongo (Kinshasa) wird abgeraten. Eine Ausnahme bilden die Nationalparks unter folgenden Voraussetzungen: Sie besuchen die Nationalparks in organisierten Touren und in Begleitung von vertrauenswürdigen lokalen Reiseführerinnen oder Reiseführern. Sie befolgen die Anweisungen der Parkverwaltungen und der Sicherheitskräfte. Sie lassen grösste Vorsicht walten und vergewissern sich, dass die aktuelle Sicherheitslage abgeklärt worden ist.

Grenzgebiet zu Burundi: Es besteht die Gefahr von Überfällen durch bewaffnete Banden aus Burundi. Am 18. Juni 2022 wurde bei Kitabi bei einem politisch motivierten Überfall in der Nähe des Nyungwe-Nationalparks ein Bus überfallen und mehrere Personen getötet oder verletzt. Informieren Sie sich vor und während der Reise ins Grenzgebiet zu Burundi bei den lokalen Behörden über die aktuelle Lage und lassen Sie Vorsicht walten. Besuchen Sie die Nationalparks in organisierten Touren und in Begleitung von vertrauenswürdigen lokalen Reiseführern. Befolgen Sie die Anweisungen der Parkverwaltungen und der Sicherheitskräfte. Lassen Sie grösste Vorsicht walten und vergewissern Sie sich, dass die aktuelle Sicherheitslage abgeklärt worden ist.

Nationalparks in den anderen Landesteilen: Besuchen Sie die Nationalparks in organisierten Touren und in Begleitung von vertrauenswürdigen lokalen Reiseführern. Befolgen Sie die Anweisungen der Parkverwaltungen und der Sicherheitskräfte. Lassen Sie grösste Vorsicht walten.

Grenzgebiet zu Uganda: Es bestehen politische Spannungen zwischen Ruanda und Uganda, die entlang der Grenze vereinzelt zu bewaffneten Zwischenfällen führen. Informieren Sie sich vor und während der Reise ins Grenzgebiet zu Uganda bei den lokalen Behörden über die aktuelle Lage und lassen Sie Vorsicht walten.

Kriminalität

Gewaltkriminalität ist eher selten. Taschen- und Entreissdiebstähle sowie Einbrüche kommen vor allen in den Städten vor. Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen und gehen Sie nachts nicht zu Fuss aus.

Verkehr und Infrastruktur

Die Hauptstrassen sind in gutem Zustand. Das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden, streunendes Vieh sowie Missachtung der Verkehrsregeln bilden jedoch ein erhebliches Unfallrisiko. Von nächtlichen Überlandfahrten wird deshalb abgeraten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • Der Besitz und die Benützung von Plastiktaschen;
  • Das Fotografieren von militärischen Einrichtungen und Regierungsgebäuden;
  • Aussereheliche Beziehungen.

Kritische politische Äusserungen werden nicht geschätzt; sie können Sie selbst und Ihre Kontaktperson in Schwierigkeiten bringen und sind unter Umständen strafbar.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind prekär (überfüllte Gefängnisse, mangelhafte Hygiene und medizinische Versorgung etc.).

Kulturelle Besonderheiten

Passen Sie Kleidung und Verhalten den lokalen Gepflogenheiten an. Bedenken Sie, dass die Bevölkerung während des Genozids 1994 traumatische Erfahrungen gemacht hat, und begegnen Sie den Menschen mit entsprechendem Respekt und Feingefühl. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen.

Gleichgeschlechtliche Beziehungen und Transsexualität werden allgemein missbilligt.

Naturbedingte Risiken

Von März bis Mai und von September bis Dezember muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen und Erdrutsche auslösen, die Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Ruanda liegt in einem Erdbebengebiet. Vulkanausbrüche in der Demokratischen Republik Kongo können sich auch auf das ruandische Grenzgebiet auswirken.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Konsularagentur in Kigali.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb von Kigali ist die medizinische Versorgung nicht gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen einen Kostenvorschuss in Bargeld. Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Um zu verhindern, dass Krankheitserreger eingeschleppt werden, besteht eine Meldepflicht für Personen, die sich in den von Ebola betroffenen Gebieten in der Demokratischen Republik Kongo (Kinshasa) aufgehalten haben. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Einreise bei der nächsten ruandischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) oder beim ruandischen Gesundheitsministerium.
Republic of Rwanda: Ministry of Health

Flüchtlingslager dürfen nur mit einer Bewilligung der ruandischen Behörden besucht werden.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 112
Zollvorschriften: Rwanda Revenue Authority

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Nairobi, Kenia
Konsularagentur in Kigali
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.