Besondere rechtliche Bestimmungen
Für Fahrzeuglenkerinnen und -lenker gilt eine Grenze von 0,2 Promille Blutalkoholgehalt (0,0 Promille für Berufsfahrerinnen und -fahrer).
Das Fotografieren militärischer Einrichtungen ist verboten.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet.
Das Mitnehmen von Flüchtlingen in einem Fahrzeug erfüllt den Straftatbestand des Menschenschmuggels und kann mit einer Gefängnisstrafe von mindestens einem halben Jahr geahndet werden. Nehmen Sie deshalb keine unbekannten Personen mit, auch nicht für Teilstrecken innerhalb Serbiens.
Die Haftbedingungen sind hinsichtlich Infrastruktur, Hygiene und Verpflegung wesentlich härter als in der Schweiz.