Gültig am:
Publiziert am: 06.06.2023

Diese Reisehinweise sind überprüft und mit redaktionellen Änderungen publiziert worden.


Reisehinweise für Serbien

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Grundsätzliche Einschätzung

Das Land kann als stabil bezeichnet werden.

Meiden Sie dennoch Demonstrationen und grössere Menschenansammlungen jeder Art, denn Ausschreitungen sind möglich, insbesondere bei Fussballspielen.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Serbien nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Grenzgebiete zu Kosovo: In den Grenzgebieten kann es zu Spannungen kommen. Kurzfristige Schliessungen der beiden Grenzübergänge nach Kosovo Brnjak und Jarinje sind möglich. Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihren lokalen Kontaktpersonen über die aktuelle Lage. Meiden Sie grosse Menschenansammlungen und Kundgebungen jeder Art. Lassen Sie sich nicht auf politische Diskussionen ein.

Region Bujanovac: Eine Minengefahr besteht hauptsächlich noch in Südserbien in der Region Bujanovac. Die Minenfelder sind in der Regel gekennzeichnet. Personen, die sich in der Nähe der kontaminierten Gebiete aufhalten, wird empfohlen, die vor Ort getroffenen Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung zu befolgen und sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung zu informieren.
Mine Action Centre of the Republic of Serbia

Kriminalität

Kleinkriminalität kommt vor. Bei den gelegentlichen Gewaltdelikten handelt es sich in der Regel um Abrechnungen zwischen kriminellen Banden.

Autodiebe bevorzugen teure Marken und lenken oft die Besitzerin oder den Besitzer durch Tricks ab. Auf den Autobahnraststätten besteht das Risiko von Diebstählen aus geparkten Autos. Lassen Sie besonders nachts erhöhte Vorsicht walten.

Übergriffe gegen Personen, die sich in der Öffentlichkeit als homosexuell zu erkennen geben, können vorkommen. Ihnen wird empfohlen, die üblichen Vorsichtsmassnahmen walten zu lassen und vorzugsweise nicht alleine zu reisen.

Verkehr und Infrastruktur

Die Strassen sind teilweise in einem schlechten Zustand. Das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden bildet ein zusätzliches Risiko. Bei Autofahrten ist daher Vorsicht geboten. Von nächtlichen Überlandfahrten abseits der Hauptstrassen wird abgeraten.

Bei jedem Unfall muss die Polizei verständigt werden und ein Schadensprotokoll erstellt werden.

Die serbischen Autobahnen sind gebührenpflichtig.
Roads of Serbia

Besondere rechtliche Bestimmungen

Für Fahrzeuglenkerinnen und -lenker gilt eine Grenze von 0,2 Promille Blutalkoholgehalt (0,0 Promille für Berufsfahrerinnen und -fahrer).

Das Fotografieren militärischer Einrichtungen ist verboten.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Das Mitnehmen von Flüchtlingen in einem Fahrzeug erfüllt den Straftatbestand des Menschenschmuggels und kann mit einer Gefängnisstrafe von mindestens einem halben Jahr geahndet werden. Nehmen Sie deshalb keine unbekannten Personen mit, auch nicht für Teilstrecken innerhalb Serbiens.

Die Haftbedingungen sind hinsichtlich Infrastruktur, Hygiene und Verpflegung wesentlich härter als in der Schweiz.

Naturbedingte Risiken

In den letzten Jahren waren wiederholt kleinere Erdbeben zu verzeichnen.

Nach schweren Regenfällen muss mit Überschwemmungen gerechnet werden.

Im Sommer besteht Waldbrandgefahr.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Belgrad.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist ausserhalb der grösseren Städte nicht überall gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie, (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Der Standard der Krankenhäuser ist oft sehr bescheiden. Bei ernsthaften Verletzungen und Erkrankungen empfiehlt sich die Rückkehr in die Schweiz.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Ausländische Staatsangehörige müssen sich innerhalb von 24 Stunden bei der lokalen Polizeistelle anmelden; Hotels erledigen normalerweise die Meldepflicht für ihre Gäste.

Erkundigen Sie sich frühzeitig bei einer Vertretung von Serbien (Botschaft in Bern oder Generalkonsulat in Zürich) über die Einreise- und Meldebestimmungen für Personen und Fahrzeuge: Ausstellung von Passierscheinen, Versicherungsnachweis für Fahrzeuge etc., insbesondere falls Sie beabsichtigen durch Kosovo nach Serbien zu reisen.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 192
Notruf Ambulanz: 194
Notruf Feuerwehr: 193

Serbische Zollvorschriften: Customs Administration

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Belgrad

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
 Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.