Zivilstandsamt des Orts der Eintragung der Partnerschaft
Geburtsurkunde
Zivilstandsamt des Geburtsorts
Todesurkunde
Zivilstandsamt des Sterbeorts
Heimatschein
Zivilstandsamt des Heimatorts
Scheidungsurkunde
Gericht des Scheidungsorts
Urkunde über die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft
Gericht des Orts der Auflösung der eingetragenen Partnerschaft
Ist das Dokument für eine Behörde im Ausland bestimmt, erkundigen Sie sich bitte bei dieser, ob eine Beglaubigung erforderlich ist. Gegebenenfalls muss das Schweizer Zivilstandsdokument mit einer Beglaubigung der zuständigen Kantonsbehörde bestellt werden, auch wenn es von der Schweizer Vertretung beglaubigt wird.
Mit Ausnahme von Scheidungsurkunden und Urkunden über die Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft können Schweizer Zivilstandsdokumente gegen einen Aufpreis auch über Ihre Schweizer Vertretung bestellt werden. In diesem Fall ist bei der Bestellung ein Gebührenvorschuss zu leisten. Es ist mit einer Lieferzeit von mindestens 30 Arbeitstagen zu rechnen.