Zusätzlich einzureichende Dokumente:
- Scheidungsurkunde mit Datum des Inkrafttretens der Scheidung (Sentencia de divorcio con fecha de entrada en vigor) des zuständigen Gerichts (Juzgado). Es wird eine vom Gericht beglaubigte Kopie verlangt (Testimonio literal de la sentencia con indicación de la firmeza).
- Heiratsurkunde mit Randvermerk (certificado literal de matrimonio, con anotación marginal del divorcio) vom zuständigen Zivilstandsamt (Registro Civil)
- Formular Scheidung (PDF, 1 Seite, 176.6 kB) ausgefüllt und unterschrieben (mit Angaben über die Namensführung nach der Ehe)
Spanische Zivilstandsurkunden können über die Internetseite des spanischen Justizministeriums (Ministerio de Justicia) beantragt werden.
Je nach Kanton kann die Bearbeitungszeit 6 Monate oder mehr betragen.
Name der Ehegatten nach der Scheidung
Die geschiedene Ehefrau, welche nur die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzt, kann gemäss nachstehender Aufstellung den Familiennamen wählen:
- Beibehaltung des Familiennamens vor der Scheidung
- Wiederannahme des Ledignamens
Falls von der 2. Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, muss die geschiedene Mitbürgerin das Formular "Namenserklärung" auf der Vertretung persönlich ausfüllen und abgeben. Diese Amtshandlung ist kostenpflichtig.
In Spanien lebende spanische Staatsangehörige oder Doppelbürger (Schweiz/Spanien) können den spanischen zusammengesetzten Namen in der Schweiz nachtragen lassen. Zu den oben genannten Urkunden ist zusätzlich eine Kopie des spanischen Passes oder der spanischen Identitätskarte notwendig.