Visa – Einreise in die Schweiz und Aufenthalt

Für die Einreise in die Schweiz gelten unterschiedliche Regeln, grundsätzlich wird zwischen Staatsangehörigen von EU-/EFTA-Ländern und Drittstaatsangehörigen unterschieden. Zuständig ist das Staatssekretariat für Migration (SEM).

SEM

Seit dem Inkrafttreten des Assoziierungsabkommens zu Schengen und Dublin zwischen der Schweiz und der EU (12. Dezember 2008) können die Vertretungen im Ausland je nach Aufenthaltsdauer und Reisezweck nachfolgende Kategorien von Visum erteilen. Bitte wählen Sie die Rubrik, welche für Sie zutrifft.

Wichtige Hinweise

Telefonische Anfragen: Das Schweizer Generalkonsulat in Istanbul beantwortet keine telefonischen Anfragen zu Visaangelegenheiten.

Schengen-Visum für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen

Bitte vereinbaren Sie einen Termin und reichen Sie Ihren Visumantrag über unseren externen Dienstleister VFS Global ein. Aufgrund der hohen Nachfrage wird dringend empfohlen, frühzeitig (bis zu 6 Monate vor der Abreise) einen Termin zu vereinbaren.

Für alle Informationen zur Terminvereinbarung, zu den erforderlichen Unterlagen, zum Antragsverfahren sowie zu technischen Fragen zum Online-Terminvereinbarungssystem wenden Sie sich bitte an VFS Global.

Anfragen zu Informationen, die auf der Website des Generalkonsulats oder von VFS Global verfügbar sind, werden nicht beantwortet.

Die Bearbeitung von Visumanträgen durch das Generalkonsulat kann bis zu 15 Tage dauern. Vor Ablauf dieser Frist werden Anfragen zum Status Ihres Visumantrags nicht berücksichtigt.

Nationales Visum für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen

Für Termine für nationale Visa wenden Sie sich bitte an das Generalkonsulat in Istanbul.

Schengen-Visum für einen Aufenthalt bis maximal 90 Tage

Betrifft Personen, welche in die Schweiz einreisen und sich in der Schweiz bis maximal 90 Tage innerhalb von 180 Tagen aufhalten möchten: z.B. Reisende für touristische Aufenthalte, Besuche, kurzfristige Sprachaufenthalte, Teilnahme an Konferenzen oder sportlichen/kulturellen Veranstaltungen, usw.

Nationales Visum für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen

Betrifft Personen, welche in die Schweiz einreisen und sich in der Schweiz mehr als 90 Tage aufhalten möchten. Für die Erteilung dieses Visums ist die Bewilligung des kantonalen Migrationsamts erforderlich, das für den in der Schweiz angestrebten Aufenthaltsort zuständig ist. z.B. Studium in der Schweiz, Familiennachzug, Eheschliessung mit Wohnsitznahme, usw.

Flughafentransitvisum

Betrifft nur Staatsangehörige von bestimmten Ländern; diese brauchen ein Flughafentransitvisum, auch wenn sie den internationalen Flughafentransitraum nicht verlassen und nicht in den Schengen-Raum einreisen.

Arbeit / Arbeitsbewilligungen

Betrifft den Arbeitsantritt einer ausländischen Arbeitskraft bei einem Arbeitgeber in der Schweiz. Ein Visum wird erst erteilt, wenn die notwendige Bewilligung von der zuständigen kantonalen Behörde vorhanden ist.