Mit der Umsetzung der geplanten Massnahmen sollen die Verhandlungen in den verschiedenen Dossiers wie Forschung, Bildung, Strom und Emissionshandel wieder lanciert werden.
Mit den heutigen Beschlüssen verfolgt der Bundesrat seine Strategie weiter, die aktuellen und künftigen Verhandlungen in verschiedenen europapolitischen Dossiers in ihrer Gesamtheit voranzutreiben und aufeinander abzustimmen, um für die Schweiz das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Forschung und Strom
Wird der Gesprächs- und Verhandlungsprozess wieder aufgenommen, können geeignete Lösungen für die Teilnahme der Schweiz an den Rahmenprogrammen der EU in den Bereichen Forschung und Innovation einerseits, allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport andererseits sowie im Bereich der Filmförderung (MEDIA) und Kultur ermöglicht werden.
Bildung, Forschung und Innovation (BFI) sind zentrale Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit und Stabilität der Schweiz, weshalb der internationalen Zusammenarbeit in diesen Gebieten eine hohe Bedeutung zukommt. Das mehrjährige Forschungsrahmenprogramm ist das Hauptförderinstrument der EU im Bereich Forschung und Innovation. Ab 2014 trägt es den Titel „Horizon 2020". Durch eine Teilnahme an MEDIA würde die Filmbranche direkte Förderbeiträge erhalten und von der Zugehörigkeit zu einem internationalen Netzwerk profitieren.
Die Verhandlungen und Gespräche in diversen Dossiers wurden suspendiert, da der Bundesrat nach der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative nicht in der Lage war, das Protokoll über die Erweiterung des Freizügigkeitsabkommen auf Kroatien in seiner ursprünglichen Fassung zu unterzeichnen. Der Bundesrat suchte seither nach Lösungen, um eine Diskriminierung Kroatiens zu vermeiden.
Separate Kontingente für Kroatien
Die nun beschlossenen Massnahmen sind das Resultat der Gespräche, welche von Vertreterinnen und Vertretern des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) sowie des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) mit der EU, ihren Mitgliedstaaten – darunter Kroatien – geführt haben.
Den kroatischen Staatsangehörigen gewährt die Schweiz separate Kontingente im Rahmen der Zulassung von Drittstaatsangehörigen zum Schweizer Arbeitsmarkt. Es handelt sich hierbei um diejenigen Kontingente, welche ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung von Protokoll III und bis zu dessen Inkraftsetzung gewährt worden wären. Diese Kontingente wurden im Rahmen der Verhandlungen zu Protokoll III festgelegt und belaufen sich auf 50 Jahresaufenthaltsbewilligungen B und 450 Kurzaufenthaltsbewilligungen L.
Der Bundesrat kann diese Kontingente eigenständig auf dem Verordnungsweg einführen. Die Inkraftsetzung der für die Kontingente nötigen Revision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) ist auf den 1. Juli 2014 vorgesehen.
Mittels Verordnungsanpassungen soll die Schweiz diejenigen kroatischen Berufsdiplome anerkennen, die im Zuständigkeitsbereich des Bundes liegen. Dies umfasst u.a. Diplome in einigen Bereichen der Gesundheit, der Pflege, der Bildung, der Landwirtschaft, des Sports und des Bauwesens. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, die nötigen Verordnungsanpassungen per 1. Juli 2014 vorzunehmen.
Erweiterungsbeitrag
Weiter hat der Bundesrat den im März 2013 vorgeschlagenen Erweiterungsbeitrag von 45 Mio. Franken für Kroatien bestätigt und ein entsprechendes Memorandum mit der EU genehmigt. Der Bundesrat will Kroatien mit diesem Beitrag gleich behandeln wie die anderen seit 2004 beigetretenen „neuen“ Mitgliedstaaten der EU.
Dieser Beitrag ist eine Geste der Solidarität der Schweiz und stellt die Grundlage dar für solide wirtschaftliche und politische Beziehungen zum neuen Mitgliedstaat Kroatien. Der Entscheid liegt aber letztlich wie bei früheren EU-Erweiterungen beim Parlament, das einen entsprechenden Rahmenkredit zu sprechen hat.
Erworbene Rechte bleiben erhalten
Der Bundesrat hat weiter festgehalten, dass die erworbenen Rechte der Bürgerinnen und Bürger aus EU- oder EFTA-Ländern, welche bereits in der Schweiz leben oder arbeiten, auf Grund des Artikels 23 im FZA bestehen bleiben, auch wenn das FZA gekündigt werden sollte. Dasselbe gilt für Schweizer Bürgerinnen und Bürger in der EU.
Zudem werden die Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der EU sowie ihrer Mitgliedstaaten im Hinblick auf eine Lösungssuche für das Freizügigkeitsabkommen weitergeführt. Das entspricht dem globalen Ansatz und dem Entscheid des Bundesrates vom 12. Februar 2014.
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Herausgeber:
Der Bundesrat,Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten,Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement,Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung