Bundesrat verschärft Massnahmen gegen das Coronavirus zum Schutz der Gesundheit und unterstützt betroffene Branchen

Medienmitteilung, 13.03.2020

Um die Ausbreitung des Coronavirus in der Schweiz einzudämmen und um die Bevölkerung und die Gesundheitsversorgung zu schützen, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 13. März 2020 weitere Massnahmen beschlossen: Er verbietet ab sofort und bis Ende April Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen, in Restaurants, Bars und Diskotheken dürfen sich maximal 50 Personen aufhalten. Damit kann das gegenseitige Abstandhalten einfacher eingehalten werden. An den Schulen darf bis am 4. April vor Ort kein Unterricht stattfinden. Die Einreise aus Italien wird weiter eingeschränkt. Der Bundesrat stellt zudem bis zu 10 Milliarden Franken als Soforthilfe zur Verfügung, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie rasch und unbürokratisch abzufedern.

COVID Poster Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung
Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung. © BAG

Um eine Übertragung des Coronavirus zu verhindern und die Verbreitung einzudämmen, müssen die Menschen Abstand halten. Der Bundesrat hat deshalb eine Reihe von Massnahmen beschlossen. Die neue Verordnung gilt ab sofort und bis mindestens am 30. April. Ziel ist, ältere Personen und Personen mit Vorerkrankungen zu schützen und eine Überlastung der Spitäler möglichst zu verhindern.

Öffentliche oder private Veranstaltungen mit 100 oder mehr Personen sind verboten. Die Kantone können Ausnahmen gewähren, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht, etwa für Generalversammlungen. In diesem Fall müssen verschiedene Massnahmen zum Schutz der Teilnehmenden ergriffen werden, insbesondere von besonders gefährdeten Personen. Veranstaltungen bis zu 100 Teilnehmende müssen dieselben Schutzmassnahmen vorsehen. Damit ist eine einheitliche Praxis in den Kantonen sichergestellt. Diese Massnahme gilt auch für Freizeitbetriebe wie Museen, Sportzentren, Schwimmbäder oder Skigebiete.

Restaurants, Bars und Diskotheken dürfen nicht mehr als 50 Personen gleichzeitig aufnehmen. Die anwesenden Personen müssen zudem die Empfehlungen des BAG zur Hygiene und zum Abstandhalten einhalten können.

Bis am 4. April sind auch alle Präsenzveranstaltungen an Schulen, Hochschulen und Ausbildungsstätten untersagt. Bereits angesetzte Prüfungen können durchgeführt werden, wenn bestimmte Schutzmassnahmen getroffen werden. Für die Grundschule können die Kantone allerdings Betreuungsangebote vorsehen, um möglichst zu verhindern, dass die Kinder von ihren Grosseltern betreut werden. Diese gehören zu den besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen.

Effizienter Einsatz der Infrastruktur
Der Bundesrat will zudem sicherstellen, dass die Gesundheitsinfrastruktur in allen Kantonen optimal eingesetzt wird und eine Überlastung in einzelnen Kantonen möglichst verhindern. Er verpflichtet deshalb die Kantone, dem Bund laufend bestimmte Angaben zur Lage der Gesundheitsversorgung zu liefern. Diese Meldepflicht umfasst unter anderem die Gesamtzahl und Auslastung von Spitalbetten und Beatmungsmaschinen, die Bestände an persönlichem Schutzmaterial sowie die Verfügbarkeit von medizinischem Personal.

Rund 10 Milliarden für Kurzarbeitsentschädigung und wirtschaftliche Soforthilfe
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Massnahmen grosse wirtschaftliche Folgen haben. Er will deshalb der Wirtschaft schnell und unbürokratisch unter die Arme greifen. Oberstes Ziel ist die Lohnfortzahlung für Mitarbeitende. Dafür stehen ihm für die Soforthilfe aus den unterschiedlichsten Bereichen bis zu rund 10 Milliarden Franken zur Verfügung. Die wichtigsten Kennwerte: 


- Für die Kurzarbeitsentschädigung können im Fonds der Arbeitslosenversicherung bis 8 Milliarden Franken beansprucht werden. Die Karenzfrist für die Kurzarbeit wird ab sofort bis 30. September 2020 auf einen Tag reduziert. Die Unternehmen haben so nur den Arbeitsausfall von einem Tag selbständig zu tragen, bevor ihnen die Unterstützung der Arbeitslosenversicherung zusteht. Der Bundesrat beauftragt zudem das SECO bis zum 20. März eine Ausweitung des Anspruchs auf Kurzarbeitsentschädigung auf Arbeitnehmende mit befristeten (nicht kündbaren) Arbeitsverhältnissen und Arbeitnehmende in Temporärarbeit zu prüfen. Eine solche Ausweitung setzt eine Gesetzesanpassung voraus.

- Für besonders betroffene Unternehmen prüft der Bundesrat eine finanzielle Unterstützung (z.B. für Liquiditätsüberbrückung oder Finanzhilfen) im Sinne einer Härtefallregelung bis zu 1 Milliarde Franken. Unter Federführung des EFD sollen die diesbezüglichen Modalitäten bis zum 1. April geprüft und die notwendigen Mittel beantragt werden.

- Den KMU mit finanziellen Engpässen stehen ab sofort bis zu 580 Millionen Franken an verbürgten Bankkrediten zur Verfügung. 10 Millionen Franken sollen zusätzlich an die Bürgschaftsorganisationen für ausserordentliche Verwaltungskosten gehen. Gestützt auf das Bundesgesetz über die Finanzhilfen an Bürgschaftsorganisationen für KMU können vier anerkannte Bürgschaftsorganisationen Unternehmen jeder Grösse Bürgschaften bis zu eine Million Franken gewähren. Die mittels Bürgschaften erhaltenen Bankkredite müssen zurückbezahlt werden. Der Bundesrat erleichtert zudem die Bedingungen für eine Bürgschaft. Bis Ende 2020 will er für neue Bürgschaften die einmaligen Gesuchprüfungskosten und die Risikoprämien der Unternehmen für das erste Bürgschaftsjahr übernehmen.  

- Bis zu 4.5 Millionen Franken können für Ausfälle im Zusammenhang mit (Messe)Aktivitäten des offiziellen Exportförderers S-GE beantragt werden.

Unterstützung für den Sport- und Kultursektor
Die Veranstalter von Sportanlässen sowie der Kultursektor sind von der Ausbreitung des Coronavirus und den behördlichen Massnahmen zu dessen Eindämmung stark betroffen. Für ehrenamtlich tätige Organisationen im Sportbereich sollen A-fonds-perdu-Beiträge in der Höhe von 50 Millionen Franken bereitgestellt werden. Voraussetzung ist, dass der Dachverband bei seinen Mitgliedern mittelfristig eine ausreichende Kapitaldecke durchsetzt, die die Bewältigung einer ausserordentlichen Situation für sechs Monate ermöglicht. Die genauen Kriterien werden in einer Verordnung festgelegt. Für den Profibetrieb im Mannschaftssport will der Bundesrat zinslose, rückzahlbare Darlehen gewähren, da im Sportbereich der Zugang zu Bankkrediten schwierig ist. Für diese Massnahme sind ebenfalls bis zu 50 Millionen Franken vorgesehen.

Für den Kulturbereich will der Bundesrat ebenfalls zusätzliche Mittel bereitstellen. Das EDI erarbeitet im dringlichen Verfahren eine befristete Gesetzesvorlage für zusätzliche wirtschaftliche Massnahmen, die ergänzend zu anderen Instrumenten zur Abfederung von Härtefällen im Kulturbereich eingesetzt werden können. Damit will der Bundesrat verhindern, dass wiederkehrende kulturelle Anlässe in ihrer Existenz bedroht sind, und insbesondere selbständig erwerbende sowie freischaffende Kulturschaffende in Notsituationen unterstützen. Im Rahmen der Erarbeitung des Gesetzes soll auch geprüft werden, wie die Kantone als Zuständige für den Kulturbereich in die Finanzierung einbezogen werden können.

Massnahmen im öffentlichen Verkehr
Der Bundesrat hat zudem Kenntnis genommen von Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit zum öffentlichen Verkehr. Dieser ist Basis für eine funktionierende Wirtschaft und ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft, stellt bei intensiver Nutzung aber ein erhöhtes Risiko für die Ansteckung mit dem Coronavirus dar. Um dieses Risiko zu minimieren, empfiehlt das BAG die Benützung des öffentlichen Verkehrs möglichst zu meiden. Wer Symptome einer Atemwegserkrankung hat, soll den öffentlichen Verkehr nicht benutzen, ebenso Personen über 65 Jahre. Arbeitgebende sollen die Arbeitszeiten ihrer Angestellten so gestalten, damit sie Stosszeiten vermeiden können. Wo möglich sollen die Mitarbeitenden Homeoffice machen können. Zudem sollen Massnahmen zum Schutz des Personals in Transportmitteln soweit möglich umgesetzt und auf Service in den Zügen verzichtet werden.

Einführung von Schengen-Grenzkontrollen
Der Bundesrat hat entschieden, dass ab sofort Schengen-Grenzkontrollen an sämtlichen Binnengrenzen mit sofortiger Wirkung lageabhängig wieder eingeführt werden. Die Einreise aus Italien ist nur noch Schweizer Bürgerinnen und Bürgern, Personen mit einem Aufenthaltstitel in der Schweiz sowie Personen, die aus beruflichen Gründen in die Schweiz reisen müssen, erlaubt. Auch der Transit- und der Warenverkehr sind weiter erlaubt. Schliesslich dürfen auch Personen in einer Situation absoluter Notwendigkeit aus Italien einreisen. Mit dieser Einreisebeschränkung trifft der Bundesrat Massnahmen, die spiegelbildlich denjenigen der italienischen Regierung entsprechen. Sie dienen in erster Linie dazu, die Schweizer Bevölkerung zu schützen sowie die Kapazitäten im Schweizer Gesundheitswesen aufrechtzuerhalten. Zudem unterstützen sie die Wirksamkeit der italienischen Regelungen gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Der Bundesrat beobachtet die Lage kontinuierlich und wird die Massnahmen an der Grenze nötigenfalls auf Reisende aus weiteren Ländern oder Regionen anwenden.


Weiterführende Informationen

BAG


Empfehlungen zum öffentlichen Verkehr(pdf, 132kb)
Arbeitslosenversicherungsverordnung(pdf, 145kb)
Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19)(pdf, 120kb)


Adresse für Rückfragen:

Bundesamt für Gesundheit (BAG), Kommunikation
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BAG-Infoline Coronavirus +41 58 463 00 00

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