Für den Bundesrat ist der bilaterale Weg mit rund 120 Abkommen das europapolitische Instrument, das es der Schweiz am besten ermöglicht, ihre Interessen gegenüber der EU wahrzunehmen, ihrem mit Abstand wichtigsten Handelspartner. Der bilaterale Weg garantiert den schweizerischen Wirtschaftakteuren in verschiedenen Sektoren den Zugang zum europäischen Binnenmarkt. Der Bundesrat hat wiederholt bestätigt, dass er an diesem Weg festhalten will, weil er überzeugt ist, dass die Schweiz ihre Interessen auch künftig am besten auf diesem Weg verteidigen kann.
Wenn die Schweiz ihre bisherigen Errungenschaften schützen will, braucht es eine Erneuerung des bilateralen Wegs, unter Bewahrung der Unabhängigkeit und des Wohlstands der Schweiz. Mit einem neuen institutionellen Abkommen wird der Intensität der bilateralen Beziehungen der Schweiz zur EU Rechnung getragen.
Konsultation der APKs und der Kantone
Gemäss den gesetzlichen Vorgaben hat der Bundesrat die Aussenpolitischen Kommissionen von National- und Ständerat sowie die Kantone zum Entwurf des Mandats vom 21. August 2013 konsultiert. Ihre Stellungnahmen bestätigten das Mandat und ermöglichten noch einige Präzisierungen anzubringen. Die vom Bundesrat gewählte Lösung verzichtet auf die Schaffung neuer supranationaler Institutionen und gewährleistet sowohl eine einheitliche Anwendung des geltenden Rechts als auch die Unabhängigkeit der Schweiz als Nicht-EU-Mitglied.
Die gewählte Lösung beinhaltet keine automatische Übernahme von EU-Recht.
Die Schweiz muss die Möglichkeit haben, unter Einhaltung sämtlicher nationaler Verfahren (zum Beispiel ein Referendum) darüber zu entscheiden, ob sie neues EU-Recht in ein bilaterales Abkommen übernehmen will. Schliesslich darf ein künftiges institutionelles Abkommen weder Ziel, noch Zweck, noch den Anwendungsbereich der Abkommen zwischen der Schweiz und der EU verändern. Zum Beispiel wird es beim Abkommen über den freien Personenverkehr keine Übernahme der europäischen Richtlinie zur Unionsbürgerschaft geben. Es wird sichergestellt, dass die Schweiz die flankierenden Massnahmen im Rahmen der Personenfreizügigkeit vollständig wahren kann.
Fragen zur Auslegung von EU-Recht, das Teil eines bilateralen Abkommens ist, können bei Bedarf von der Schweiz oder von der EU dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) vorgelegt werden. Der EuGH legt das EU Recht verbindlich aus. Differenzen werden auf dieser Grundlage durch die beiden Parteien einvernehmlich beigelegt. Falls dies nicht gelingt, können verhältnismässige Ausgleichsmassnahmen bis hin zur teilweisen oder vollständigen Suspendierung des entsprechenden Abkommens ergriffen werden.
Mittelfristige Strategie
Zur mittelfristigen Strategie des Bundesrates mit der EU gehören neben einem Abkommen über die institutionellen Fragen der Abschluss der laufenden Verhandlungen im Marktzugangsbereich Strom, im Bereich Landwirtschaft und Lebensmittelsicherheit, der Abschluss von Kooperationsabkommen wie Galileo/EGNOS sowie Emissionshandel ETS, die Fiskaldossiers kantonale Unternehmensbesteuerung und Zinsbesteuerung sowie Partizipationsabkommen im Bereich Bildung,Forschung und MEDIA.
Der Bundesrat hat daher an seiner heutigen Sitzung das Mandat für Verhandlungen zur Revision des Zinsbesteuerungsabkommens nach Sichtung der Ergebnisse der Konsultation verabschiedet und einen Mandatsentwurf zur Teilnahem der Schweiz am Kulturprogramm der EU 2014-2020 in die Konsultation zu den Aussenpolitischen Kommissionen und den Kantonen geschickt.
Die Koordination der gesamten Verhandlungen wird durch eine Koordinationsgruppe unter der Leitung des Staatssekretärs EDA, Yves Rossier, wahrgenommen. Der Bundesrat wird dabei auf einen Parallelismus achten zwischen all diesen Dossiers und Fortschritten im Bereich Unternehmensbesteuerung. Im Lichte der Fortschritte all dieser Verhandlungen wird der Bundesrat über eine allfällige Erneuerung des Schweizer Erweiterungsbeitrags zur Reduzierung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU entscheiden.
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