Gemischter Landverkehrsausschuss: Die Schweiz stellt ihre Verordnungen über Eisenbahnsicherheit und Interoperabilität vor

Medienmitteilung, 14.06.2013

Bern - Der Gemischte Landverkehrsausschuss Schweiz–EU traf sich am Freitag in Brüssel für eine Bestandesaufnahme aktueller Themen im Schienen- und im Strassenbereich. Die Schweizer Delegation informierte die Vertreter der EU über ihre Verordnungen betreffend Interoperabilität und Sicherheit im Schienenverkehr, die am 1. Juli in Kraft treten.

Am 29. Mai 2013 hat der Bundesrat mehrere Verordnungsänderungen zur Vereinfachung des grenzüberschreitenden Bahnverkehrs gutgeheissen. Damit ist der Weg frei für die Vorbereitung eines Beschlusses zur Übernahme der entsprechenden EU-Vorschriften in das bilaterale Landverkehrsabkommen. Mit den angepassten Verordnungen wird das schweizerische Recht an die EU-Richtlinien zur Interoperabilität und Sicherheit im Schienenverkehr angeglichen. Dabei wird den Eigenheiten des schweizerischen Bahnsystems Rechnung getragen.

Weiter informierten sich die Vertreter der Schweiz und der EU gegenseitig über die jüngsten verkehrspolitischen Entwicklungen. Die Delegation der Gastgeber berichtete über den Fortschritt beim vierten Eisenbahnpaket in der EU. Die Schweizer Delegation stellte die Ergebnisse einer von einer unabhängigen Expertengruppe durchgeführten Untersuchung über die  künftige Organisation der Schieneninfrastruktur in der Schweiz vor. Zudem unterrichtete sie die EU-Delegation über die laufende Parlamentsdebatte zu den ergänzenden Massnahmen zur Bekämpfung des Eisenbahnlärms. Angesprochen wurde schliesslich auch die anstehende Übernahme mehrerer Richtlinien mit arbeitsrechtlichen und technischen Vorschriften für den Strassengüterverkehr.

Weiteres Gesprächsthema war die Einführung einer Alpentransitbörse (ATB) zur Steuerung des Lastwagenverkehrs durch die Alpen. Das Parlament hat mehrere Motionen verabschiedet, die den Bundesrat auffordern, Verhandlungen mit der EU aufzunehmen. Die EU ihrerseits signalisierte, dass im Rahmen der Alpentransitbörse verkehrsbeschränkende Instrumente nur dann denkbar seien, wenn sie sich nachweislich positiv auf die Umwelt auswirken und zuvor alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden. Sie stützte sich dabei auf juristische Untersuchungen. Die Diskussionen werden im Rahmen des « Suivi de Zurich » fortgeführt.

Das Treffen wurde von Fotis Karamitsos, Direktor für Landverkehr bei der Europäischen Kommission, geleitet. Die Schweizer Delegation wurde vom Direktor des Bundesamtes für Verkehr (BAV), Peter Füglistaler, angeführt. Das nächste Treffen des Gemischten Ausschusses ist im Dezember 2013 wiederum in Brüssel vorgesehen.

Adresse für Rückfragen:

Bundesamt für Verkehr
Medienstelle
+41 (0)58 462 36 43
presse@bav.admin.ch

Herausgeber:

Bundesamt für Verkehr
Internet: http://www.bav.admin.ch