Der Schengen-Besitzstand entwickelt sich kontinuierlich weiter. Die richtige Umsetzung und Anwendung der Bestimmungen werden in sämtlichen Schengen-Staaten zirka alle fünf Jahre in einem Evaluierungsverfahren überprüft. Die erste Evaluierung durchlief die Schweiz im Jahr 2008. Die zweite Evaluierung, die Ende letzten Jahres begonnen hat, konnte nun erfolgreich abgeschlossen werden.
Hohes Niveau der Umsetzung bestätigt
Das Evaluierungsverfahren fand in drei Etappen statt. In einer ersten Phase beantwortete die Schweiz rund 200 Fragen zur Umsetzung und Anwendung der Schengen-Vorschriften und informierte über die wichtigsten gesetzlichen und operationellen Änderungen seit der letzten Evaluierung. In einer zweiten Phase fanden vier Evaluierungsbesuche in der Schweiz sowie ein Evaluierungsbesuch bei zwei Schweizer Vertretungen im Ausland statt. Experten aus anderen Schengen-Staaten sowie der EU prüften vor Ort, ob die Schweiz die Schengen-Bestimmungen korrekt umsetzt und anwendet. Die Besuche fanden zwischen März und Juli 2014 statt und waren den Bereichen Polizeizusammenarbeit, Datenschutz, Visumsausstellung, Aussengrenzen sowie Schengener Informationssystem gewidmet. In ihren Berichten bestätigten die Experten das durchgängig hohe Niveau der Umsetzung und Anwendung der Schengen-Bestimmungen in der Schweiz. Verbesserungspotential wurde vor allem in Detailbereichen geortet. Mit den Empfehlungen regten die Experten beispielsweise an, die Entscheidbefugnis der Datenschutzbehörden zu stärken oder regelmässig gemischte Polizeipatrouillen mit allen Nachbarstaaten duchzuführen. Aufgrund der von den Experten ausgearbeiteten Empfehlungen hat die Schweiz bereits verschiedene Massnahmen getroffen, andere werden noch geprüft. In einer dritten Phase informierte die Schweiz die zuständige EU-Ratsarbeitsgruppe über diese Folgemassnahmen (sog. Follow-Up).
Nächste Evaluierung 2018
Die Resultate der Evaluierung sowie des Follow-Up wurden dem Rat der EU auf Ministerebene präsentiert. Dieser zeigt sich mit dem Ergebnis der Evaluierung zufrieden. Er hat heute entsprechende Ratsschlussfolgerungen verabschiedet und damit die zweite Schengen-Evaluierung der Schweiz formell beendet. Die nächste Schengen-Evaluierung der Schweiz ist im Jahr 2018 vorgesehen.
Adresse für Rückfragen:
Dominik Frischknecht, Bundesamt für Justiz, +41 58 464 1646Herausgeber:
Bundesamt für Justiz
Internet: http://www.bj.admin.ch