Hauptinstrument werden auch weiterhin Vor-Ort-Besuche durch Sachverständigengruppen in den einzelnen Schengen-Staaten sein, die neu auch unangekündigt erfolgen können. Die Sachverständigengruppen setzen sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Schengen-Staaten und der Europäischen Kommission zusammen. Sie fassen die Ergebnisse der Vor-Ort-Besuche in Berichten zusammen. Zur Behebung allenfalls festgestellter Mängel können die Schengen-Staaten im Rahmen eines Ratsbeschlusses anschliessend konkrete Empfehlungen an den evaluierten Schengen-Staat richten. Der betroffene Staat muss anschliessend Massnahmenpläne erstellen und über deren Umsetzung regelmässig Bericht erstatten.
Die Hauptverantwortung für die Evaluierungsverfahren wird wie bisher bei den Schengen-Staaten selbst liegen. Die Europäische Kommission erhält neu zwar eine allgemeine Koordinationsfunktion, sämtliche Beschlüsse bedürfen jedoch wie bis anhin der Zustimmung der Schengen-Staaten. Der Mechanismus baut somit weiterhin auf Evaluierungen unter gleichrangigen Partnern auf.
Adresse für Rückfragen:
Bernard Dubey, Bundesamt für Justiz BJ, Tel. +41 58 465 40 52