Für die Unterstellung von Berufsarten unter die Stellenmeldepflicht gilt als einziges Kriterium die Arbeitslosenquote in einer Berufsart. Die Quoten werden gesamtschweizerisch und anhand des Durchschnitts über zwölf Monate in Berufsarten gemäss der Schweizerischen Berufsnomenklatur berechnet. Dies entspricht der feinsten Gliederung in der Schweizerischen Berufsnomenklatur (SBN 2000) des Bundesamtes für Statistik (BFS).
In der Vernehmlassung wurde von verschiedenen Seiten eine Überarbeitung der SBN2000 angeregt, damit die Stellenmeldepflicht gezielter auf Tätigkeiten mit hoher Arbeitslosigkeit ausgerichtet würde. Dieses Anliegen wurde aufgenommen und fliesst in die Revision der SBN 2000 des Bundesamtes für Statistik (BFS) ein.
Erstellung und Publikation der Liste
Mit der Delegation an das zuständige Departement vereinfacht der Bundesrat das Verfahren: Die Liste wird jeweils in einer Verordnung des WBF publiziert und gilt für die Dauer vom 1. Januar bis 31. Dezember des aktuellen Jahres. Das WBF aktualisiert die Liste jeweils im vierten Quartal eines Jahres. Die Arbeitslosenquoten werden dabei über den Zeitraum von einem Jahr berechnet. Sie entsprechen dem Durchschnitt vom vierten Quartal des Vorjahres und den drei ersten Quartalen des laufenden Jahres.
Das WBF hat am 23. Mai 2018 erstmals eine Verordnung mit den Berufsarten erlassen, in denen die Arbeitslosenquoten gesamtschweizerisch und im Durchschnitt über den Zeitraum vom 1. April 2017 bis zum 30. März 2018 8 Prozent erreicht oder überschritten wurden. Die Liste ist auf www.arbeit.swiss aufgeschaltet
Adresse für Rückfragen
Oliver Schärli, Leiter Arbeitsmarkt / ALV, SECO
+41 58 462 28 77, oliver.schaerli@seco.admin.ch
Herausgeber
Der Bundesrat
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Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
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