Bundesrat führt Aussprache zur Entwaldungsverordnung der EU (EUDR)

Medienmitteilung, 14.02.2024

Der Bundesrat hat am 14. Februar 2024 eine Aussprache über den Umgang mit der Entwaldungsverordnung der EU und die damit verbundenen Folgen für die Schweiz geführt. Der Bundesrat sieht vorderhand keine Anpassung des Schweizer Rechts vor. Er beauftragt jedoch die Bundesverwaltung, unterstützende Massnahmen für die betroffenen Unternehmen zu prüfen und weitere Abklärungen zu treffen.

Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EU Deforestation Regulation; EUDR) wird in der EU ab Januar 2025 umgesetzt. Die EUDR betrifft Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Rinder, Soja und Holz sowie daraus hergestellte Erzeugnisse wie Schokolade, Kaffeekapseln, Möbel, Papier oder Autoreifen. Ab 2025 können diese Rohstoffe und Erzeugnisse nur noch dann in der EU auf den Markt gebracht oder aus der EU exportiert werden, wenn sie nicht auf Flächen produziert wurden, die nach 2020 entwaldet wurden oder generell nicht mit einer Schädigung des Waldes in Verbindung stehen.

Auch Schweizer Unternehmen, welche die von der EUDR betroffenen Rohstoffe und Erzeugnisse in die EU exportieren wollen, werden die neuen Vorgaben einhalten müssen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Schweiz ihr Recht vollständig oder teilweise an die EUDR anpasst oder auf eine Anpassung verzichtet. 2022 hat die Schweiz Rohstoffe und Erzeugnisse, die der EUDR unterliegen, im Wert von gut 4 Milliarden Franken in die EU exportiert. Das Gesamtvolumen der Exporte (EU und weitere) belief sich auf rund 7,5 Milliarden Franken.

An seiner Sitzung vom 14. Februar 2024 hat der Bundesrat zu diesem Thema eine Aussprache geführt. Der Bundesrat verzichtet bis auf weiteres auf eine Anpassung des Schweizer Rechts, solange keine gegenseitige Anerkennung mit der EU möglich ist. Ohne gegenseitige Anerkennung besteht das Risiko von parallelen Regulierungen und doppeltem Aufwand für die Unternehmen. Mit dem Verzicht auf eine Anpassung wird ein beträchtlicher Mehraufwand für Unternehmen vermieden, deren Produkte nicht für den EU-Markt bestimmt und daher nicht von der EUDR betroffen sind. Der Bundesrat wird bis Sommer 2024 die Situation anhand einer Regulierungsfolgeabschätzung überprüfen.

Der Bundesrat anerkennt jedoch, dass sich mit der EUDR der Aufwand für betroffene Schweizer Unternehmen erhöht. Er will insbesondere unterstützende Massnahmen für die betroffenen Branchen und Unternehmen prüfen und den Austausch zwischen der Bundesverwaltung und der Wirtschaft zu dieser Thematik weiterführen. Zudem möchte er mit der EU-Kommission die Anforderungen für den Anschluss an das Informationssystem der EU sowie für die gegenseitige Anerkennung von entsprechenden Regulierungen klären. Ebenfalls will er klären, welche rechtlichen Änderungen für eine Anpassung des Schweizer Rechts an die EUDR nötig wären.

Der Bundesrat hat dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD), dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und dem Eidgenössischen Departement für Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) entsprechende Aufträge erteilt. Er wird nach der Sommerpause über den Stand dieser Abklärungen informiert.


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