Hochschulpraktikum
1. Beschreibung
Die Schweizerische Botschaft in Polen bietet Studierenden sowie Absolventinnen und Absolventen ein Hochschulpraktikum in der Diplomatischen Abteilung der Botschaft an.
Das Praktikum dauert in der Regel 6 Monate und wird vergütet, mit Möglichkeit der Verlängerung auf 12 Monate.
- Sommerhalbjahr: in der Regel März bis August
- Winterhalbjahr: in der Regel September bis Februar
2. Aufgaben
- In Projekten der Botschaft in den Bereichen Politik, Wirtschaft und Wissenschaft mitarbeiten.
- Politische Berichterstattung zuhanden der Zentrale unterstützen.
- Social-Media-Kanäle der Botschaft bewirtschaften.
- Unterstützung bei der Vorbereitung von Besuchen und Delegationen.
- Die Botschaft an Anlässen repräsentieren.
3. Anforderungen
- Beherrschung von mindestens zwei Schweizer Landessprachen sowie des Englischen. Polnischkenntnisse von Vorteil, aber nicht zwingend.
- Ausgewiesenes Interesse an internationalen Beziehungen. Interesse an Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur Polens.
- Kommunikativ und versiert im Umgang mit Social Media.
- Organisationstalent; Erfahrung im Projektmanagement von Vorteil.
- Schweizer Staatsbürgerschaft oder eine bis Ende Praktikum gültige Wohn- und Arbeitsbewilligung in der Schweiz.
- Studienabschluss (Bachelor oder Master) weniger als zwölf Monate vor Praktikumsbeginn. Die Gesamtdauer allfälliger vorheriger Hochschulpraktika bei der Bundesverwaltung und dieses Praktikums bei der Botschaft darf zwölf Monate nicht überschreiten.
Zulassungsbedingungen für Hochschulpraktika beim EDA
4. Bewerbung
Der nächste Bewerbungsaufruf für diese Praktikumsstelle wird auf dieser Website bekanntgegeben, voraussichtlich in der ersten Häfte 2025 für das Praktikum beginnend September.