Gültig am:
Publiziert am: 07.02.2023

Das Kapitel Aktuelles ist entfernt worden (Covid-19). Beachten Sie die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit BAG und den Fokus Coronavirus (Covid-19).

BAG
Fokus Coronavirus (Covid-19)


Reisehinweise für Polen

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Sonderinformation: Coronavirus (Covid-19)

In allen Regionen der Welt besteht das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus.

Um die Verbreitung des Coronavirus (Covid-19) einzudämmen, können Staaten Einreise- und Ausreiserestriktionen sowie Massnahmen innerhalb des Landes verfügen. Solche Vorschriften können kurzfristig ändern. Auslandreisen erfordern deshalb eine sorgfältige Vorbereitung und Flexibilität.

Beachten Sie die Informationen und Empfehlungen im Fokus «Coronavirus (COVID-19)» und des Bundesamtes für Gesundheit BAG. Erkundigen Sie sich bei den ausländischen Vertretungen in der Schweiz (Botschaften und Konsulate) über die aktuell gültigen Massnahmen.
Fokus «Coronavirus (COVID-19)

BAG: Coronavirus: Reisen

ausländische Vertretungen in der Schweiz

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Lage ist stabil.

Meiden Sie dennoch Demonstrationen und grössere Menschenansammlungen jeder Art, denn Ausschreitungen sind möglich.

Aufgrund des russischen militärischen Angriffs auf die Ukraine haben die Spannungen in der Region zugenommen.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Polen nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien, bei Ihrem Reiseveranstalter oder einer lokalen Kontaktperson über die aktuelle Lage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Grenzgebiet zu Belarus: Die Lage an der Grenze zu Belarus ist angespannt. Der 200 Meter breite Streifen vor der Grenze gilt als Sperrzone.
Es ist verboten, uniformierte Personen und Infrastruktur des Grenzschutzes zu fotografieren.
Für weitere Auskünfte:
polnische Botschaft

Gov.pl – Ministerstwo Spraw Wewnętrznych i Administracji
(Polnisch)

Grenzgebiet zur Ukraine: Am 15. November 2022 ist es in Przewodów nahe der Grenze zur Ukraine zu einem fehlgeleiteten Raketeneinschlag gekommen. Dabei wurden zwei Personen getötet. Weitere Ereignisse dieser Art sind möglich. Beachten Sie die Informationen und Anweisungen der lokalen Behörden.

Kriminalität

Taschen- und Entreissdiebstähle kommen vor.

Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keinen auffälligen Schmuck auf sich und deponieren Sie Ihre Wertsachen und Reisedokumente im Hotelsafe. Tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses oder der Identitätskarte auf sich.
  • Lassen Sie bei grösseren Menschenansammlungen besondere Vorsicht walten (z.B. auf Märkten, in Bahnhöfen, in den öffentlichen Transportmitteln).
  • Bei Zufallsbekanntschaften in Bars, Nachtklubs usw. ist Zurückhaltung geboten. Es kommt vor, dass Getränke mit Betäubungsmitteln versetzt werden, um das Opfer zu berauben.
  • Setzen Sie Ihre Kreditkarte mit Vorsicht ein, denn Missbrauch kommt vor.
  • Parken Sie Ihr Fahrzeug wenn immer möglich auf überwachten Parkplätzen oder an einem Ort mit direktem Sichtkontakt. 

Verkehr und Infrastruktur

Die Hauptstrassen und Autobahnen sind in gutem Zustand. Hingegen ist der Zustand der Nebenstrassen sehr unterschiedlich. Die überhöhte Geschwindigkeit, das aggressive Fahrverhalten einiger Verkehrsteilnehmenden und der hohe Schwerverkehrsanteil (Ost-West-Transit) erhöhen das Unfallrisiko.

In Polen besteht das elektronische Mautsystem „e-TOLL“. Weitere Informationen dazu finden Sie auf
e-TOLL

Öffentlicher Verkehr: Es besteht ein gut ausgebautes öffentliches Verkehrsnetz (Eisenbahn und Busse).

Besondere rechtliche Bestimmungen

Im Strassenverkehr werden Blutalkoholwerte ab 0,2 Promille geahndet. Bei Überschreitungen drohen Bussen oder bis zu zwei Jahre Haft. Das Konsumieren und Verkaufen von Alkohol im öffentlichen Raum (Strassen, Plätze, Parks, öffentliche Verkehrsmittel, usw.) ist verboten.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Bei Strafverfahren ist mit langwierigen Prozessen zu rechnen.

Die Haftbedingungen sind schlechter als in der Schweiz.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist gewährleistet. Bei Arzt- und Krankenhausbehandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden.
Merkblatt Gemeinsame Einrichtung KVG

Für komplizierte oder langwierige medizinische Behandlungen wird empfohlen, in die Schweiz zurück zu kehren. Alternativ könnten spezialisierte Kliniken gewählt werden. Die Kostenübernahme ist jedoch vorgängig mit der Krankenkasse zu klären.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Nützliche Adressen

Notruf allgemein: 112
Emergency Line for foreign tourists: +48 22 278 77 77 oder +48 (0) 608 599 999, Auskünfte auf Deutsch, Englisch und Französisch

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Warschau

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.