Pass und Identitätskarte

Schweizer Pass und Schweizer Identitätskarte.
Die zuständige Schweizer Vertretung erfasst die Daten für den biometrischen Pass. © fedpol

Schweizer Staatsangehörige haben Anspruch auf einen Pass und eine Identitätskarte. Der heutige biometrische Pass ist mit einem Chip versehen, auf dem Ihre Fingerabdrücke und Ihr Gesichtsbild elektronisch gespeichert sind. Sämtliche Schweizer Reiseausweise werden in der Schweiz hergestellt.

Beantragen Sie den Pass und die Identitätskarte online. Nach der Prüfung Ihres Antrages werden Sie eingeladen, in der zuständigen Schweizer Vertretung Ihre Daten erfassen zu lassen. Prüfen Sie bitte die Gültigkeit Ihrer Reisepapiere und bestellen Sie Ihre neuen Ausweise rechtzeitig.

Seit dem 1. März 2010 wird in der Schweiz ausser der Identitätskarte nur noch der biometrische Pass (Pass 10) ausgestellt. Dieser ist mit einem Chip versehen, auf dem ein Gesichtsbild, zwei digitale Fingerabdrücke und eine Unterschrift elektronisch gespeichert sind. Die biometrischen Daten werden im Erfassungszentrum erhoben. In der Schweiz ist dies das Passbüro des Wohnkantons, im Ausland die Schweizer Vertretung, bei der die betreffende Person immatrikuliert ist.

Vor dem 1. März 2010 ausgestellte Pässe bleiben bis zum Ablaufdatum gültig. In einigen Ländern gelten besondere Einreisebestimmungen. Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig bei Ihrem Reisebüro oder der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) in der Schweiz über die geltenden Einreisebestimmungen.

Wer einen Schweizer Reiseausweis bestellt, muss für die Biometriedatenerfassung - zum vereinbarten Termin - persönlich am Schalter des Erfassungszentrums erscheinen. Minderjährige Kinder und bevormundete Personen müssen von den Eltern bzw. von den gesetzlichen Vertretern begleitet werden. Ein geschiedener Elternteil, der die alleinige elterliche Sorge hat, muss dies durch ein offizielles Dokument belegen. Eltern, welche die elterliche Sorge gemeinsam ausüben, jedoch nicht zusammen am Schalter vorsprechen können, müssen eine schriftliche Einwilligung des abwesenden Elternteils vorlegen, damit ein Pass oder eine Identitätskarte für das Kind ausgestellt werden kann.

Sämtliche Schweizer Reiseausweise werden in der Schweiz ausgestellt. Bei Lieferungen in der Schweiz ist in der Regel mit 10 Arbeitstagen zu rechnen, bei Lieferungen ins Ausland mit 30 Arbeitstagen. Prüfen Sie bitte die Gültigkeit Ihrer Reisepapiere und bestellen Sie neue Ausweisschriften rechtzeitig.

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