Führerausweis und Fahrzeug

Sie wollen die Schweiz verlassen und sich im Ausland niederlassen oder haben es bereits getan. Was geschieht mit Ihrem Fahrzeugausweis und Ihren Nummernschildern? Dürfen Sie im Ausland mit einem Schweizer Führerausweis fahren und wie lange? Dürfen Sie in der Schweiz mit einem ausländischen Führerausweis fahren? Auf dieser Seite finden Sie die Antworten auf diese Fragen.

Internationaler Führerausweis

Um ein Fahrzeug zu mieten und zu fahren ist ein internationaler Führerausweis notwendig. Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis und ist beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons erhältlich. 

Der internationale Führerausweis ist 3 Monate gültig. Bei Wohnsitznahme ist ein Austausch oder Erwerb des thailändischen Führerausweises notwendig.

Thailändischer Führerausweis 

Folgende Behörde ist für die Ausstellung des Thailändischen Führerausweises zuständig:

The Department of Land Transport
1032 Phahonyothin Road
Opposite Chatuchak Park
Bangkok 10900
Tel: +66 2 271 8888
Call Center 1584

Um einen Thailändischen Führerausweis zu erhalten verlangen die Thailändischen Behörden oftmals eine Übersetzung des Schweizer Führerausweises durch das Regionale Konsularcenter. Bitte senden Sie uns dazu Ihren Originalen Schweizer Führerausweis und zahlen Sie die Gebühren per Postanweisung (Postal Money Order*) oder per Scheck (zahlbar an Embassy of Switzerland). Die Höhe der Gebühren für Bestätigung & Porto entnehmen Sie der Gebührenübersicht. Die Dokumente werden so rasch als möglich an Sie retourniert.

*Vorgehensweise Posteinzahlung / Postal Money Order

Einzahlung der Gebühren auf der Post an folgende Adresse:

Embassy of Switzerland
G.P.O. Box 821
Bangkok 10501

Der Beleg Nr. 1, den die Post ausstellt, ist an dieselbe Adresse zu senden.

Verlust des Schweizer Führerausweises

Leider kann das Regionale Konsularcenter keine Führerausweise ausstellen. Die verschiedenen kantonalen Strassenverkehrsämter in der Schweiz sind für die Ausstellung dieser Ausweise für Personen mit Domizil in der Schweiz zuständig. Was eine evtl. Umschreibung Ihres schweizerischen Führerausweises anbelangt, empfiehlt das Regionale Konsularcenter, die Webseite des Bundesamtes für Strassen zu konsultieren. Die alten schweizerischen Führerausweise werden nur umgeschrieben, resp. neu ausgestellt, wenn die betroffene Person in der Schweiz Wohnsitz hat.

Ein im Ausland angemeldeter Schweizer Bürger kann einen Schweizer Führerausweis weder bei dem zuständigen Regionalen Konsularcenter noch bei einem kantonalen Strassenverkehrsamt in der Schweiz beantragen. Falls der Schweizer Führerausweis in Thailand verloren geht, sollte die Person versuchen, mit einem Polizeirapport zum Department of Land Transport zu gehen, um eventuell einen thaiändischen Führerausweis zu erhalten. Es ist ausschliesslich an den Thai-Behörden zu entscheiden, ob und wie sie der Person einen thailändischen Führerausweis aufgrund eines Polizeirapports ausstellen würden (eventuelle erneute Fahrprüfung, Bestätigung der Daten des verlorenen Führerausweises, usw.)

Sie können auch versuchen vom kantonalen Strassenverkehrsamt in der Schweiz eine Bestätigung über einen Schweizer Führerausweis zu erhalten. Diese Bestätigung können Sie in einem Übersetzungsbüro gem. separater Liste auf Thailändisch übersetzen und diese Übersetzung wiederum durch uns beglaubigen lassen (Gebühren gemäss Gebührenübersicht / Bestätigung). Ein solches Papier wird evt. durch die Thailändischen Behörden akzeptiert als Basis für die Ausstellung eines Thailändischen Führerausweises.

Schweizer Führerausweis – Ärztliche Kontrolluntersuchungen ab 70. Altersjahr

Gemäss Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr müssen in gewissen Fällen vertrauensärztliche Kontrolluntersuchungen durchgeführt werden. Diese Pflicht besteht u.a. für über 70-jährige Ausweisinhaber alle zwei Jahre. Sollte das Aufgebot zur Einreichung des ärztlichen Berichts nicht zugestellt werden können, so kann der Führerschein vorsorglich entzogen werden. Um dies zu verhindern, empfiehlt die Botschaft all jenen, die hiervon betroffen sein könnten, sich nicht nur bei der Einwohnerkontrolle des letzten Wohnortes sondern auch beim Strassenverkehrsamt abzumelden. Bei eventueller Rückkehr in die Schweiz, müsste die Neuanmeldung dementsprechend auch wieder bei beiden erfolgen.

Weitere Informationen

Bundesamt für Strassen ASTRA