Einreise in die Schweiz für deutsche Staatsangehörige
Im Rahmen des visumfreien Verkehrs sind deutsche Staatsangehörige berechtigt mit folgenden Reisedokumenten in die Schweiz für einen Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit bis maximal 90 Tage innerhalb von 180 Tagen zu reisen:
- gültiger Reisepass oder einer der nicht länger als 1 Jahr abgelaufen ist
- gültiger Personalausweis oder einer der nicht länger als 1 Jahr abgelaufen ist
- gültiger Kinderreisepass oder einer, der nicht länger als 1 Jahr abgelaufen ist
- gültiger Kinderausweis oder einer, der nicht länger als 1 Jahr abgelaufen ist
- gültiger vorläufiger Personalausweis
Bitte beachten: Die Fluggesellschaften sowie z.T. auch die Busunternehmen verlangen in der Regel einen gültigen Ausweis.